GOI Knorr berichtet in dieser Angelegenheit, dass mit der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtline in nationales Recht (§§ 47 a bis 47 f BImSchG) u.a. diejenigen Gemeinden aufgefordert sind eine sog. Lärmminderungsplanung durchzuführen, durch die Hauptverkehrsstraßen mit einer Verkehrsbelastung von mehr als 3 Mio. Kfz/Jahr verlaufen. Diese Planung ist gegliedert in eine Phase der Grundlagenermittlung (Lärmkartierung) und einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit den Erhebungsergebnissen (Lärmaktionsplanung).

 

Die Gemeinde Edewecht ist durch die L 831 von Ekern bis zur Einmündung der Oldenburger Straße (L828), die L 828 und die B 401 betroffen. In der letzten Sitzung des Ausschusses für Landwirtschaft und Umweltschutz am 27.02.2012 wurde bereits berichtet, dass vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt (GAA) Hildesheim als zuständiger Stelle die Lärmkarten erstellt werden. Hierfür waren von der Straßenbauverwaltung und der Landesvermessung aber insbesondere auch von der Gemeindeverwaltung umfangreiche Daten (hier insbesondere die Höhe der entlang (bis 500 m Abstand) der relevanten Straßen befindlichen Gebäude und deren aktuelle Nutzung, die Anzahl der in den diesen Gebäuden gemeldeten Personen sowie Informationen über bestehende Lärmschutzeinrichtungen entlang der zu prüfenden Straßen) zu erheben und an das GAA zu  übermitteln.

 

Die Lärmkartierung ist nunmehr abgeschlossen. Vom GAA Hildesheim sind über das Umweltministerium auf einem Kartenserver die Lärmkarten bereitgestellt worden. Außerdem wurde eine allgemeine sog. Betroffenheitsstatistik an die jeweiligen Gemeinden versandt. Aus der Betroffenheitsstatistik ergibt sich bislang lediglich, dass im Gemeindegebiet entlang der untersuchten Hauptverkehrsstraßen etwa 100 Personen mit Schalldruckpegeln über den ganzen Tag von mehr als 70 dB bzw. nachts von mehr als 60 dB durch Straßenverkehrslärm belastet sind. Ab 100 betroffenen Personen empfiehlt das Nds. Umweltministerium das Aufstellen eines Lärmaktionsplanes. Der Schwellenwert wird somit in der Gemeinde Edewecht lediglich „gestreift“.

 

Aus diesen Unterlagen kann bislang allerdings nicht abgeleitet werden, wie viele Personen insgesamt betroffen sind und insbesondere, an welchen Streckenabschnitten die Betroffenheit hinsichtlich der Anzahl der Personen und der Höhe der Lärmbelastung am stärksten ist. Aussagen hierzu sind allerdings für eine weitere Beschäftigung mit dieser Thematik erforderlich. Hieraus ergibt sich letztlich, wo die Brennpunkte der Lärmbelastung sind und wie stark die Problematik im Detail ausgeprägt ist. Insbesondere kann aber erst dann eine Aussage getroffen werden, inwieweit durch eine Planung an diesen Stellen überhaupt eine Verbesserung der Situation erreicht werden kann. So dürfte der Handlungsspielraum innerhalb der Ortslagen von Edewecht und Friedrichsfehn, wo aufgrund fehlender räumlicher Möglichkeiten entlang der Lärmquelle Straße z.B. aktive Schallschutzmaßnahmen nicht möglich sind, gegen Null tendieren.

 

Da diese Erhebungsergebnisse vom GAA bislang nicht an die Gemeinde übermittelt wurden, sind sie nunmehr von der Verwaltung dort angefordert worden.

 

Nach Vorliegen der detaillierten Daten und deren Auswertung wird die Verwaltung erneut über diese Thematik berichten. Anhand dieser Auswertung wird dann auch allgemein zu entscheiden sein, inwieweit die Gemeinde in eine konkrete Lärmminderungsplanung einsteigt, da die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes letztlich in das Ermessen der Gemeinde gestellt ist.

 

Auf Nachfrage von RH Apitzsch wird von der Verwaltung erläutert, dass als mögliche Lärmminderungsmaßnahmen z.B. Lärmschutzwände/-wälle, ein Austausch des Fahrbahnbelages („Flüsterasphalt“), Geschwindigkeitsbegrenzungen und die Entzerrung von Verkehren als aktive Maßnahmen oder der Austausch von Fenstern in Gebäuden als passive Maßnahme angesehen werden können.