Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird mit der Prüfung beauftragt, welche Maßnahmen durch die Gemeinde Edewecht zum Schutze alter und ortsbildprägender Bäume/Gehölzstrukturen ergriffen werden können.


Nach Aufruf des Tagesordnungspunktes durch Vorsitzende Engler erläutert RH Erhardt für die Gruppe CDU/GRÜNE den Antrag. Er stellt hierbei heraus, dass es der Gruppe nicht um die Ausarbeitung einer Baumschutzsatzung gehe. Es sei vielmehr beabsichtigt, eine zusammenfassende Darstellung aller im Gemeindegebiet durch Bebauungsplan als zu erhalten festgesetzten Bäume zu erhalten. Diese Darstellungen könnten in die digitale Fassung des Flächennutzungsplanes aufgenommen werden. Motivation hierfür sei die nach seiner Wahrnehmung jährlich zunehmende Tendenz, dass Privateigentümer in den Wintermonaten auf ihren Grundstücken vermehrt auch alten Baumbestand beseitigen. Und dies sowohl im Siedlungs- als auch im Außenbereich. Hierdurch sehe er eines der prägenden Elemente der Ammerländer Kulturlandschaft gefährdet, die sich auch gerade durch den alten Eichenbestand und die mit alten Bäumen gesäumten Feldraine auszeichne.

 

In der anschließenden Aussprache wird von den übrigen Ausschussmitgliedern diese Empfindung bestätigt. Es wird weiterhin aber herausgearbeitet, dass die Erstellung eines Registers, welches lediglich den Status quo bezüglich der in den Bebauungsplänen festgesetzten Bäume und Baumreihen/-gruppen darstellt, für den Schutz von alten Bäumen im Siedlungs- und Außenbereich keine Verbesserung bringen kann. Vielmehr sollte generell geprüft werden, welche Instrumente für den Schutz von insbesondere alten und ortsbildprägenden Gehölzstrukturen einer Gemeinde wie Edewecht zur Verfügung stehen.

 

Von der Verwaltung wird deutlich gemacht, dass eine separate Kartierung der bereits in den Bebauungsplänen festgesetzten Bäume nicht zweckmäßig ist, da hierdurch kein weitergehender Schutz der Bäume erreicht werden kann. Das Instrument des Flächennutzungsplanes sehe eine Darstellung einzelner Bäume darüber hinaus nicht vor. Es sei der Verwaltung außerdem kein Fall bekannt, in dem es zu einer illegalen (d.h. ohne Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nach zuvor erfolgter naturschutzfachlicher Prüfung durch die Untere Naturschutzbehörde) Beseitigung von festgesetzten Bäumen gekommen ist.

 

Der Ausschuss kommt daraufhin überein, den vorliegenden Antrag dahingehend umzudeuten, dass die Verwaltung mit der Prüfung beauftragt wird, welche Maßnahmen zum Schutze alter ortsbildprägender Gehölzstrukturen denkbar wären. Von der Verwaltung wird ergänzend ausgeführt, dass man zu die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises bitten werde, im Fachausschuss zu diesem Thema einen Vortrag zu halten.

 

RH Erhardt spricht abschließend die kürzlich im Wildenloh von der Landesforstverwaltung durchgeführten Fällarbeiten entlang der Landesstraße an und äußert sein Unverständnis hierüber.

 

Von der Verwaltung wird hierzu ausgeführt, dass diese Arbeiten von der Forstverwaltung insbesondere mit Verkehrssicherheitsaspekten begründet worden seien. Es sei auch zu bedenken, dass es sich beim Wildenloh letztlich um einen Wirtschaftswald handele. Gerade in den letzten Jahren seien die Forstämter vom Landwirtschaftsministerium zu einer optimierten Bewirtschaftung der Landesforsten angehalten worden. Diese Vorgabe fließe sicherlich auch in derartige Maßnahmen ein. Ob sich diese Vorgabe durch den kürzlich erfolgten Regierungswechsel wieder lockern werde, bleibe abzuwarten.

 

Sodann unterbreitet der Ausschuss dem Verwaltungsausschuss folgenden