Beschluss:

Die personalrechtlichen Entscheidungsbefugnisse für die Beschäftigten bis zur Entgeltgruppe 9a oder vergleichbare Entgeltgruppen sowie für die Beamtinnen und Beamten bis zur Besoldungsgruppe A 9 werden gem. § 107 Abs. 4 NKomVG der Bürgermeisterin übertragen.

 

Die personalrechtlichen Entscheidungsbefugnisse für die Beamtinnen und Beamten der Laufbahngruppe 2 1. Einstiegsamt (ehemals gehobener Dienst) werden gem. § 107 Abs. 4 NKomVG auf den Verwaltungsausschuss übertragen.

 


Nach Erläuterung der Beschlussvorlage durch FBL Pannemann spricht sich RH Apitzsch gegen diese Regelung aus. Seines Erachtens sei die Zahl der zu beschließenden personellen Veränderungen nicht so hoch, dass sie die zuständigen Gremien über Gebühr damit belasteten.

 

FBL Pannemann erwidert, Ziel dieser Regelung sei, durch kurzfristige Entscheidungen nach Bewerberauswahlverfahren bessere Chancen auf Zusagen der ausgewählten Bewerber/innen zu haben. Die heutige Arbeitsmarktsituation sei sehr bewerberfreundlich, weshalb potenzielle neue Mitarbeiter/innen bei längeren Wartezeiten auf Ergebnisse der Auswahlentscheidungen häufig zwischenzeitlich andere Stellenangebote annähmen.

 

Sodann fasst der Rat folgenden