Beschluss:

Die Neufassung der Satzung über die Entschädigung für Ehrenbeamte/-beamtinnen und sonstige ehrenamtliche Funktionsträger/-innen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Edewecht wird in der vorliegenden Form beschlossen. Die Satzung tritt zum 01.01.2019 in Kraft.

 


Nach kurzer Erläuterung der Beschlussvorlage durch FBL Sander stellt RH Hilgen klar, bei den Aufwandsentschädigungen handele es sich um eine reine Kostendeckung für bspw. EDV-Bedarf oder Fahrtkosten. Die eigentliche Tätigkeit der Feuerwehrleute sei nach wie vor reines Ehrenamt.

 

Auch RH Bischoff betont den hohen ehrenamtlichen Aufwand und die nur wenigen Funktionen, die tatsächlich mit einer Aufwandsentschädigung belegt seien. Verglichen mit denen für Ratstätigkeit seien sie zudem deutlich niedriger angesetzt, obgleich Funktionsträger durchaus wichtige Entscheidungen in kritischen Situationen zu treffen und diese im Zweifel auch vor Gericht zu vertreten hätten.

 

Sodann fasst der Rat folgenden