RH Krallmann führt zum Antrag der FDP-Fraktion aus, die Digitalisierung sei zwingend in den nächsten Jahren umzusetzen, da spätestens 2022 durch das Onlinezugangsgesetz (OZG) ein gesetzlicher Anspruch auf Erledigung bestimmter Verwaltungsleistungen auf digitalem Wege bestehe. Insofern sollte sich der Wirtschafts- und Haushaltsausschuss in naher Zukunft mit dieser Thematik befassen.

 

Für die CDU-Fraktion spricht RH Frahmann seine Zustimmung aus. Er verspreche sich hierdurch größere Transparenz und Zeit- und Kosteneinsparungen. Allerdings müsse im Vorfeld u. a. die finanzielle Belastung für den erforderlichen Datenschutz geklärt und Bürgerinnen und Bürgern trotzdem weiterhin die Möglichkeit geboten werden, ihre Anliegen auf konventionellen Wegen vorzubringen und bearbeiten zu lassen. Nicht jeder Mensch fühle sich als „gläserner Bürger“ wohl. Für die nächste Kommunalwahl im Jahre 2021 könne er sich bspw. ein E-Voting vorstellen, welches u. U. auch zu einer höheren Wahlbeteiligung führen könne.

Wünschenswert wäre ca. ein Jahr nach Einführung des E-Governments eine wirtschaftliche Quantifizierung, um einen Überblick über Kosten und Nutzen zu erhalten.

 

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gibt RH Heiderich-Willmer zu bedenken, Digitalisierung sei kein Allheilmittel für sämtliche Probleme. Zudem könnten hiervon Arbeitsplätze bedroht und insbesondere ältere Menschen bei bestimmten Dienstleistungen benachteiligt werden. Nach seiner Auffassung sollte der Antrag an den Wirtschafts- und Haushaltsausschuss zurück verwiesen werden, um dort zunächst zu erörtern, welche digitalen Angebote bereits bestehen, welche Angebote künftig möglich oder geboten erscheinen und welche Folgen hieraus zu erwarten seien.

 

Namens der CDU-Fraktion präferiert RH Brunßen eine heutige Entscheidung, sofern nicht bereits im Frühjahr 2019 und damit zeitnah in einer Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses weiter über die Thematik beraten werden könne.

 

RF Taeger spricht sich für eine eingehendere Beratung in einer Wirtschafts- und Haushaltsausschusssitzung aus, weil bis dahin von der Verwaltung fundierte Diskussionsgrundlagen geschaffen werden könnten.

 

RH Krallmann stimmt einer eingehenderen Beratung in einer Wirtschafts- und Haushaltsausschusssitzung zu, jedoch sollte heute der im Antrag formulierte Grundsatzbeschluss gefasst werden. Er sehe im Übrigen durch die Einführung des E-Governments keine Arbeitsplätze in Gefahr, weil möglicherweise frei werdende Personalkapazitäten durchaus an anderen Stellen sinnvoll einzusetzen wären.

 

Nachdem verwaltungsseits der 18.06.2019 als nächster regulärer Sitzungstermin des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses mitgeteilt wurde, wird der Antrag