Beschluss:

  1. Zu den während der öffentlichen Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 108 in der Zeit vom 31.08.2018 bis 02.10.2018 eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der in der Sitzung des Bauausschusses am 23. Oktober 2018 erarbeiteten Abwägungsvorschläge entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.
  2. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 108, der aufgrund des BauGB in der zurzeit geltenden Fassung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt wurde, wird als Satzung mit Begründung beschlossen. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 108 ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt zu machen.

 


Nach kurzer Erläuterung der Beschlussvorlage durch FBL Torkel fasst der Rat ohne Aussprache folgenden