Beschluss:

  1. Zu den während der öffentlichen Auslegung der Satzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB „Moorstraße/Böberster Weg“ in der Zeit vom 21.03.2018 bis 20.04.2018 eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der in der Sitzung des Bauausschusses am 23. Oktober 2018 erarbeiteten Abwägungsvorschläge entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.
  2. Der Entwurf der Satzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB „Moorstraße/Böberster Weg“, der aufgrund des BauGB in der zurzeit geltenden Fassung aufgestellt wurde, wird als Satzung mit Begründung beschlossen. Die Satzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB „Moorstraße/Böberster Weg“ ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt zu machen.

 


Nach Erläuterung der Beschlussvorlage durch FBL Torkel spricht RH Bekaan für die SPD-Fraktion die volle Zustimmung für die Satzung aus und betont, die kleineren Bauerschaften dürften in der Entwicklung nicht von den größeren Orten abgehängt werden. Es gebe durchaus junge Menschen, die sich bspw. wegen familiärer Bindungen in den kleineren Bauerschaften eine Existenz aufbauen möchten. Auch die örtlichen Vereine würden von einer moderaten Entwicklung der Außenbereiche profitieren, ebenso wie die Natur, die durch die Verdichtung ohnehin bestehender Bebauung besser in ihrem Bestand geschützt werden könne.

 

Für die CDU-Fraktion stimmt RH Diedrich diesen Ausführungen zu. Zudem werde die Altersstruktur hierdurch positiv beeinflusst.

 

Auch RH Kaptein befürwortet namens der FDP-Fraktion die Satzung und dankt insbesondere SGL Knorr für die gute Vorarbeit. Er werte diese Satzung jedoch als ersten Schritt, dem bald weitere für die Bauerschaften Wittenriede und Westerscheps folgen müssten, um auch dort dem Bevölkerungsrückgang gegensteuern zu können. Wer bauen wolle und dies im Heimatort nicht könne, würde wegziehen und sei daher für die Ortsgemeinschaft verloren.

 

Sodann fasst der Rat folgenden