Beschluss:

1.)  Der Änderung der Satzung der Gemeinde Edewecht über die Inanspruchnahme der Kindertagesstätten in der Gemeinde Edewecht in der vorgelegten Fassung wird zugestimmt.

 

2.) Der Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindergärten in der Trägerschaft der Gemeinde Edewecht in der vorgelegten Fassung wird zugestimmt.

 

3.) Der Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Krippen in der Trägerschaft der Gemeinde Edewecht in der vorgelegten Fassung wird zugestimmt.

 


Nach Erläuterung der Beschlussvorlage durch FBL Sander und seinem Dank an den Arbeitskreis Kindertagesstätten für die gute Vor- und Mitarbeit führt RF Hinrichs namens der SPD-Fraktion aus, das Personal der kommunalen Kindertagesstätten leiste gute Arbeit und müsse dafür adäquat bezahlt werden. Dem trage die vorgelegte Satzung nach Einführung der Beitragsfreiheit für Kindergärten so weit wie möglich Rechnung, wobei aber auch auf die Bedürfnisse der Eltern angemessen eingegangen worden sei.

 

Für die CDU-Fraktion betont RH Diedrich, die künftige Berechnung der Elternbeiträge auf Grundlage der Nettoeinkommen sei transparenter und führe zu einer gerechteren Verbeitragung. Daneben sei wichtig, dass eine Krippenbetreuung nicht günstiger sein dürfe, als eine Betreuung in Tagespflege. Er persönlich bitte, die Beiträge für die Ferienbetreuung noch einmal zu überdenken.

 

Sodann fasst der Rat folgenden