Ein Einwohner bittet um Auskunft, ob zur Thematik des Kreuzungsbereichs Wildenlohslinie/Wildenlohsdamm auch die Errichtung eines Zebrastreifens geprüft wurde.

 

BMin Lausch verweist hierzu bejahend auf die Ausführungen zu TOP 6 dieser Sitzung.

 

Eine Einwohnerin bittet um Auskunft, weshalb bei den Ausweisungen neuer Baugebiete in Friedrichsfehn und Wildenloh nicht darauf geachtet wurde, die Infrastruktur bzgl. der schwächeren Verkehrsteilnehmer angemessen mitwachsen zu lassen. Zudem bittet sie um Erläuterung, warum die ursprünglich als Querungshilfe deutlich auf den Kreuzungsbereich aufgebrachte Markierung nach den durch einen Wasserschaden verursachten Reparaturarbeiten nicht mehr aufgebracht worden sei.

 

Hierzu erläutert BMin Lausch, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten würden bei jeder Ausweisung neuer Baugebiete alle infrastrukturellen Fragen geprüft und die notwendigen Schritte umgesetzt. Darüber hinaus läge eine große Verantwortung jedoch auch bei den Kraftfahrern, die bei Beachtung der Straßenverkehrsordnung erheblich zu einer sichereren Teilnahme schwächerer Verkehrsteilnehmer am Straßenverkehr beitragen könnten. Sie betont zudem, es gäbe im Gemeindegebiet durchaus Bereiche, in denen die Gefährdungssituation noch stärker ausgeprägt sei als im Kreuzungsbereich Wildenlohslinie/Wildenlohsdamm. Die Markierung sei im Übrigen nach der Straßenreparatur nicht mehr aufgebracht worden, weil eine solche Markierung zwischenzeitlich durch die Straßenverkehrsordnung nicht mehr zugelassen sei. Eine alternative Markierung sei ebenfalls aus rechtlichen Gründen nicht möglich gewesen.

 

Auf Nachfrage einer weiteren Einwohnerin führt BMin Lausch aus, die zuständige Verkehrskommission (Polizei, Landkreis Ammerland, Gemeinde Edewecht) werde nach eingehender Prüfung der Sachlage Empfehlungen abgeben. Die bisherigen Erkenntnisse seien allen Ratsmitglieder zugegangen und würden zudem im nachfolgenden TOP erörtert.