Beschlussvorschlag:

1.    Die Gemeinde Edewecht beschließt die Richtlinie zur Förderung von Existenz­gründungen in der Gemeinde Edewecht. Sie tritt am 01.01.2019 in Kraft.

2.    Im Haushalt 2019 wird ein Betrag in Höhe von 20.000 € bereitgestellt. Über die Höhe der Förderbeträge für die Folgejahre wird im Herbst 2019 beraten.

 


Zunächst erläutert GA Hübner die Beschlussvorlage.

 

Namens der CDU-Fraktion begrüßt RH Bischoff die Förderrichtlinie, nun könne Existenzgründern endlich Hilfestellung gewährt werden. Ob die vorgesehenen Mittel ausreichend seien, müsse zur Planung der künftigen Haushalte jeweils neu geprüft werden, damit Existenzgründer jederzeit von der Förderrichtlinie profitieren könnten.

 

Auch RF Taeger begrüßt namens der SPD-Fraktion die Förderrichtlinie, mit der die Gemeinde Edewecht neben der bereits existierenden landkreisweiten KMU-Förderung explizit für das Gemeindegebiet Neuland betrete. Positiver Nebeneffekt sei hoffentlich die Beseitigung von Leerständen. Es gelte nun, zu beobachten, ob der gewählte Weg des Mietzuschusses die gewünschten Effekte erziele.

 

AV Brunßen dankt dem Arbeitskreis für die gute rd. zweijährige Erarbeitung dieses Beschlusses und bittet den Vertreter der NWZ, den Edewechter Bürgerinnen und Bürgern die Förderrichtlinie offensiv darzustellen.

 

Sodann unterbreitet der Wirtschafts- und Haushaltsausschuss dem Rat über den Verwaltungsausschuss folgenden