Sitzung: 04.02.2013 Bauausschuss
Eine Bürgerin aus Edewecht hinterfragt, warum mit der Bebauung im Baugebiet „Hege“ entlang der Wallstraße nicht die Bauflucht der südlich vom Baugebiet bestehenden Bebauung aufgenommen worden ist.
Von der Verwaltung wird hierzu
ausgeführt, dass im Baugebiet „Hege“ mit einem Baugrenzabstand von 5,0 m zur
straßenseitigen Grundstücksgrenze der in den letzten Jahrzehnten für die
Ausweisung von Wohnbaugebieten in der Gemeinde Edewecht übliche Abstand
festgesetzt worden ist. Dieser Abstand ist, insbesondere unter Berücksichtigung
der Breite der Berme der Wallstraße in diesem Bereich, aus städtebaulicher
Sicht ausreichend bemessen. Bei dem sich südlich anschließenden Bereich handelt
es sich um eine ältere einzeilige Bebauung auf Grundstücken mit einer größeren
Tiefe. Die sich hier historisch entwickelte Bauflucht könne sinnvoller Weise
nicht auf eine neue Wohngebietsplanung übertragen werden.