Eine Bürgerin aus Edewecht hinterfragt, warum mit der Bebauung im Baugebiet „Hege“ entlang der Wallstraße nicht die Bauflucht der südlich vom Baugebiet bestehenden Bebauung aufgenommen worden ist.

 

Von der Verwaltung wird hierzu ausgeführt, dass im Baugebiet „Hege“ mit einem Baugrenzabstand von 5,0 m zur straßenseitigen Grundstücksgrenze der in den letzten Jahrzehnten für die Ausweisung von Wohnbaugebieten in der Gemeinde Edewecht übliche Abstand festgesetzt worden ist. Dieser Abstand ist, insbesondere unter Berücksichtigung der Breite der Berme der Wallstraße in diesem Bereich, aus städtebaulicher Sicht ausreichend bemessen. Bei dem sich südlich anschließenden Bereich handelt es sich um eine ältere einzeilige Bebauung auf Grundstücken mit einer größeren Tiefe. Die sich hier historisch entwickelte Bauflucht könne sinnvoller Weise nicht auf eine neue Wohngebietsplanung übertragen werden.