Beschlussvorschlag:

Die Straßenreinigungsgebühr beträgt ab dem 1. Januar 2019 unverändert je Meter Straßenfront 0,91 €.

 


RH Korte irritiert, dass in die Straßenreinigungsgebühr auch die Reinigung von Einlaufschächten und die Leerung von Papierkörben einberechnet werden. Dies bedeute, zur Straßenreinigungsgebühr veranlagte Bürger/innen zahlten diese Dienstleistungen im Gegensatz zu nicht veranlagten Bürgerinnen/Bürgern mit.

 

SGL Holling führt aus, in der Straßenreinigungsverordnung seien die zu reinigenden Straßen aufgeführt. Nur für diese Straßen könnten Reinigungsgebühren erhoben werden. Gereinigt würden im Übrigen nicht nur das eigentliche Straßenareal, sondern auch die Nebenanlagen wie bspw. Einlaufschächte und Papierkörbe.

 

Sodann unterbreitet der Wirtschafts- und Haushaltsausschuss dem Rat über den Verwaltungsausschuss folgenden