Beschlussvorschlag:

Für den sich aus der Anlage Nr. 2 der Beschlussvorlage zu TOP 10 der Sitzung des Bauausschusses am 27.11.2018 ergebenden Bereich soll nach den zurzeit geltenden Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) im beschleunigten Verfahren gem. § 13a eine 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 103 durchgeführt werden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage eines entsprechenden Entwurfes einschließlich örtlicher Bauvorschriften zur Gewährleistung der gestalterischen Einbindung der zukünftigen Bebauung in das Ortsbild, die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs.2 BauGB durchzuführen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu der Planung gem. § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.

 

 


SGL Knorr erläutert den Sachverhalt anhand der Beschlussvorlage sowie einer Übersichtskarte, aus der die planerische Situation der angrenzenden Flächen entnommen werden kann.

 

Auf den Hinweis RH Bekaans, auch hier örtliche Bauvorschriften in die Planung einfließen zu lassen, wird dem Verwaltungsausschuss folgender Beschlussvorschlag unterbreitet:

 


Hier sind keine Eintragungen erforderlich!