Beschlussvorschlag:

Einer Änderung des Bebauungsplanes Nr. 145 für die Zulassung einer rückwärtigen Bebauung an der Brüderstraße wird grundsätzlich zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, vor der Eröffnung eines Bauleitplanverfahrens eine Anliegerversammlung durchzuführen, um den betroffenen Eigentümern die Planungsinhalte und -rahmenbedingungen zu erläutern und ein einheitliches Votum zu der Änderung einzuholen. Zu der Anliegerversammlung sind die Anlieger des Änderungsbereiches ebenfalls einzuladen.

 

Danach ist die Angelegenheit dem Bauausschuss erneut zur Beratung vorzulegen.

 

 


SGL Knorr erläutert den Sachverhalt anhand der Beschlussvorlage. Hierbei weist er insbesondere auf das weiter südlich an der Brüderstraße erfolgreich durchgeführte Bauleitplanverfahren zur Innenentwicklung durch Ausweisung rückwärtiger Baufenster hin. Dieses Bauleitplanverfahren sollte nach Auffassung der Verwaltung als Beispiel für den vorliegenden Fall herangezogen werden.

 

Nach Klärung einiger Verständnisfragen aus der Ausschussmitte wird dem Verwaltungsausschuss folgender Beschlussvorschlag unterbreitet:

 


Hier sind keine Eintragungen erforderlich!