Beschlussvorschlag:

a)    Entsprechend des Prüfauftrages für Edewecht (Baumschulenweg) soll auch für Friedrichsfehn (Alte Weide/Im Plaggen) ein Planungskonzept zur Innenverdichtung erarbeitet werden.

 

b)    Die Öffentlichkeit wird auf erfolgte Maßnahmen der Innentwicklung in geeigneter Weise hingewiesen, um eine Aktivierung der so geschaffenen Baupotenziale zu fördern.

 

zu a) - einstimmig -

zu b) - einstimmig -

 

 


SGL Knorr führt in die Thematik zum Unterpunkt a) zunächst anhand der Beschlussvorlage ein. Er hebt hierbei insbesondere hervor, dass von der durch ein Fachbüro begleiteten Überprüfung der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen in den Wohnbausiedlungen, bei der die möglichen nachhaltigen Auswirkungen auf den Siedlungscharakter sorgfältig zu prüfen sind, derartige Änderungen abzugrenzen sind, bei denen lediglich eine überschaubare Veränderung der überbaubaren Grundstücksflächen unter Beibehaltung der sonstigen Nutzungsziffern angestrebt wird. In diesen Fällen können in der Regel die Auswirkungen auf die Siedlungsstruktur ohne tiefergehende Prüfung eingeschätzt werden. Entsprechende Anträge von Grundstückseigentümern werde die Verwaltung daher auch zukünftig direkt zur Beratung vorlegen, um hier zu kurzfristigen Entscheidungen kommen zu können.

 

Im Folgenden erläutert Dipl.-Ing. Mosebach anhand der als Anlage 3 beigefügten Präsentation am Beispiel des Bereiches Schulstraße, Sperberweg, Fasanenweg, Im Plaggen, Alte Weide und angrenzend, eine mögliche Herangehensweise bei der Überprüfung der bestehenden planungsrechtlichen Rahmenbedingungen im Zuge einer Anpassung alter Wohnsiedlungsbereiche an die Ansprüche zeitgemäßer Flächennutzung unter Beachtung von Lage, der Erschließungssituation, der gewachsenen Struktur und des sich herausgebildeten Ortsbildes.

 

In der anschließenden Aussprache, in der insbesondere verschiedene vertiefende und Verständnisfragen beantwortet werden, wird von der Verwaltung noch einmal klargestellt, dass die Bereiche Baumschulenweg in Edewecht und Alte Weide/Im Plaggen in Friedrichsfehn zunächst als erster Schritt auf dem Weg zu einer umfassenden Überprüfung auch in anderen Siedlungsbereichen der Gemeinde zu verstehen seien. Es sei zwar letztlich jedes Quartier gesondert zu prüfen, soweit aus diesen Pilotgebieten aber Grundsätze und Leitlinien abgeleitet werden können, werde man diese dann direkt auf weitere zu prüfende Quartiere übertragen können. Hinsichtlich der Frage, warum mit der Prüfung nicht ein Büro für das gesamte Gemeindegebiet beauftragt werde, erläutert FBL Torkel, dass aus Sicht der Verwaltung die Beauftragung zweier Büros zu einer höheren Effizienz und gegenseitigen Befruchtung beitragen könne. Dies insbesondere, da das Gemeindegebiet auf Ebene der Dorfentwicklung ebenfalls bereits durch diese beiden Büros betreut werde.

 

Hieraufhin lässt Vorsitzende Exner zu Unterpunkt a) abstimmen. Der Ausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss entsprechend des Beschlussvorschlages, die Erarbeitung eines Planungskonzeptes zur Innenentwicklung für den Bereich Alte Weide/ImPlaggen in Friedrichsfehn.

 

Zum Unterpunkt b) erläutert sodann RH Brunßen den von seiner Fraktion vorgelegten Antrag auf Erarbeitung eines Baulückenkatasters. Durch FBL Torkel wird in diesem Zusammenhang zum Wesen eines Baulückenkatasters gemäß § 200 Abs. 3 BauGB ausgeführt, dass dieses sich ausschließlich auf bereits jetzt oder in absehbarer Zeit bebaubare Grundstücke erstrecken könne. Flächen, die erst noch durch eine Bauleitplanung für eine Bebauung geöffnet werden müssen, dürfen in einem derartigen Kataster nicht geführt werden. Darüber hinaus seien erhebliche Anforderungen in datenschutzrechtlicher Hinsicht zu beachten. Von daher rate die Verwaltung von einem förmlichen Baulückenkataster ab, da zum einen der Nutzen für eine nachhaltige Innenentwicklung als eher gering einzuschätzen sei und zum anderen eher zu befürchten sei, dass es bei den Flächeneigentümern zu Irritationen führen könnte. In seinen sich hieran anschließenden Ausführungen bringt RH Brunßen zum Ausdruck, dass mit dem Antrag insbesondere bezweckt werden solle, dass sowohl auf Seiten der jeweiligen Flächeneigentümer als auch auf Seiten von Bauwilligen bzw. denjenigen, die innerorts auf der Suche nach einem geeigneten Baugrundstück sind, für Informationen zu den Baumöglichkeiten gesorgt wird und hierüber Grundstückseigentümer und Bauwillige besser zueinander geführt werden. Dies müsse nicht zwingend über das förmliche Instrument des Baulückenkatasters geschehen. Insbesondere nach den soeben vorangegangenen Erläuterungen durch Herrn Mosebach zur Herangehensweise an eine Konzeption zur Innenentwicklung und der Klarstellung der Verwaltung zum Baulückenkataster sowie der erfolgten Debatte zum Unterpunkt a) sehe seine Fraktion nicht das Erfordernis eines umfassenden Baulückenkatasters zum jetzigen Zeitpunkt. Vielmehr sollten die Ergebnisse der Prüfungen abgewartet werden. Wenn und soweit sich hieraus konkrete Veränderungen in den Bebauungsmöglichkeiten ergeben, sollten diese Erkenntnisse in geeigneter Weise der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden, um das planerische Potenzial auch wirklich nutzbar machen zu können.

 

Ergänzend hierzu wird von den RHen Bekaan, Krüger und Kaptein zu bedenken gegeben, dass allein durch eine Offenlegung der für eine Bebauung zugänglichen Grundstücke keine nennenswerte Aktivierung des Bestandes zu erwarten sei. Letztlich komme es immer auf den Veräußerungswillen des jeweiligen privaten Eigentümers an. Derjenige, der zu einer Aktivierung seines Baupotenziales bereit sei, werde dies aber bereits aus eigenem Antrieb in Angriff nehmen, ohne dass es hierfür eines Katasters bedürfe.

 

Sodann unterbreitet der Ausschuss dem Verwaltungsausschuss zum Unterpunkt b) den Beschlussvorschlag, dass zukünftig die Öffentlichkeit auf erfolgte Maßnahmen der Innentwicklung in geeigneter Weise hingewiesen wird, um eine Aktivierung der so geschaffenen Baupotenziale zu fördern.

 


Hier sind keine Eintragungen erforderlich!