Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h zu erörtern. Zudem soll die Aufstellung eines Hinweisschildes zur Rechts-vor-Links-Regelung geprüft werden.

 


Nach Vortrag der Ergebnisse der letzten Messungen auf dem Tütjenbarg durch Vfw Behrens (Anlage 4 zu diesem Protokoll) dankt RH Bekaan für die Ausführungen und berichtet, Anwohner hätten bereits von einem besseren Empfinden der Situation berichtet.

 

RH Jacobs zeigt sich erfreut über die positive Entwicklung und schlägt vor, die seitlichen Fahrbahnmarkierungen geringfügig mittiger zu platzieren, um durch die optische Einengung der Straßenbreite weitere Geschwindigkeitsreduzierungen zu erwirken.

 

Auf RH Kortes Vorschläge führt Vfw Behrens aus, eine Geschwindigkeitsreduzierung unter 50 km/h sei in einem Außenbereich schwer vermittelbar. Zudem  sehe der Landkreis dazu keine Notwendigkeit.

 

RH Frahmann erläutert noch einmal den Antrag und berichtet, aus seiner Sicht empfänden die Anwohner des Tütjenbarges trotz der Verbesserungen die Durchschnittsgeschwindigkeit der Fahrzeuge als immer noch zu schnell. Hierzu merkt Vfw Behrens an, die Verkehrskommission könne die Situation nicht pauschal beurteilen, weswegen ggfs. weitere Verkehrszählungen durchgeführt und die Unfallzahlen ausgewertet werden sollten. U. U. ergäben sich dann weitere Möglichkeiten zur Verkehrsberuhigung.

 

RH Bekaan bewertet den Vorschlag der CDU-Fraktion auf Reduzierung der Geschwindigkeit auf 70 km/h eher kontraproduktiv, da der V85-Wert lt. obiger Ausführung derzeit bei leicht über 60 liege und demzufolge eher die Erhöhung der Durchschnittsgeschwindigkeit zur Folge habe. Auch die vorgeschlagene Vorfahrtregelung verführe seiner Ansicht nach eher zu höherer Geschwindigkeit.

 

Seitens der CDU-Fraktion wird verdeutlicht, zum einen hätten die vorgetragenen Zahlen bei Verfassung des Antrages noch nicht vorgelegen und zum anderen seien die gemessenen Spitzengeschwindigkeiten mit rd. 88 km/h beziffert worden. Die vorgeschlagene Vorfahrtregelung habe im Übrigen auch maßgeblich den Zweck, die Gefahr durch eine Rechts-vor-Links-Regelung unmittelbar nach einer Kurve, und somit für ortsfremde Kraftfahrer überraschend, zu reduzieren.

 

RH Heiderich-Willmer beantragt, den Antrag der CDU-Fraktion auf Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h zu ändern und vor der Kurve ein Hinweisschild auf die Rechts-vor-Links-Situation aufzustellen.

 

Diesem Vorschlag stimmt RH Korte zu und betont, auch in Außenbereichen wohnten Familien. Insofern sei die Umsetzung des bereits mehrfach genannten Verkehrskonzeptes auch auf Außenbereiche durchaus sinnvoll.

 

Letztlich schlägt RH Bekaan vor, den Antrag der CDU-Fraktion derart zu ändern, dass mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h erörtert werden soll. Auf Vorschlag des RH Heiderich-Willmer soll die Aufstellung eines Hinweisschildes zur Rechts-vor-Links-Regelung geprüft werden. Weitere Punkte sollen nicht in den Beschlussvorschlag aufgenommen werden.

 

Sodann unterbreitet der Straßen- und Wegeausschuss dem VA folgenden