Zunächst erläutert Dipl.-Ing. Maschmeyer die Beschlussvorlage.

 

Zu Punkt 9 der Sachdarstellung bittet RH Bekaan, das Bauzeitenfenster so zu legen, dass der Lieferverkehr zur Biogasanlage möglichst wenig eingeschränkt werde. Der Umleitungsverkehr solle zudem durch wirkungsvolle Maßnahmen in die gewünschten Bahnen gelenkt werden.

 

Hierzu führt FBL Torkel aus, beides sei auch verwaltungsseits wünschenswert. Den Umleitungsverkehr vollumfänglich über dafür vorgesehene Strecken zu leiten, sei sicher nicht möglich, geplant sei derzeit eine Umleitung über die Friesoyther Seite, dies müsse aber noch auf Landkreisebene verhandelt werden. Zu RH Kortes Frage ergänzt er, die Straße Jenseits der Aue solle in der Bauzeitenphase lediglich für den Anliegerverkehr freigegeben werden. Die für die Brückensanierung in 2018 eingeplanten Mittel seien bis auf rd. 10.000 € für Voruntersuchungen nicht verbraucht worden, weswegen dieser Betrag für 2019 erneut bereit gestellt werden könne.

 

Auf RH Frahmanns Nachfrage erläutert Dipl.-Ing. Maschmeyer, die Liste notwendiger Straßensanierungen sei weitaus länger als hier dargestellt. Die Abarbeitung richte sich nach den Prioritäten, die nicht zuletzt durch die Trockenschäden des vergangenen Sommers einigen Veränderungen unterlägen. FBL Torkel ergänzt, die Abarbeitung der Prioritätenliste sei darüber hinaus auch von realistischen Finanzierungsmöglichkeiten abhängig. Auf RH Heiderich-Willmers Frage führt er aus, das Straßenausbaubeitragsrecht lasse Straßenausbaubeiträge bei Sanierungen von Teilstücken z. B. dann zu, wenn diese sich als in sich abgeschlossene Bereiche mit Erschließungsfunktion darstellten, was bei den hier vorgestellten Maßnahmen jedoch nicht der Fall sei.

 

Zu RH von Aschweges Fragen führt Dipl.-Ing. Maschmeyer aus, die derzeitige Prioritätenliste sei nicht vollständig deckungsgleich mit den Prioritäten des Straßenzustandskatasters, weil dieses im Verlaufe des letzten Jahres erstellt wurde, der trockene Sommer aber z. T. bereits erfasste Straßen so erheblich geschädigt habe, dass hier Verschiebungen des Zustandes zu verzeichnen waren. FBL Torkel ergänzt, das Straßenzustandskataster könne immer nur eine relative Beurteilung darstellen. Eine kurzfristige Behebung aller Missstände sei in diesem Bereich nicht möglich. Es helfe aber, grundsätzliche Prioritäten zu erkennen, die jedoch immer den aktuellen Zuständen angepasst werden müssten. Die vorgestellten rd. 12 Mio € für notwendige Straßensanierungen dürften nicht als maximales Budget für die Sanierung aller Straßen in einen sehr guten Zustand verstanden werden. Es handele sich dabei lediglich um einen Richtwert, der über einen längeren Zeitraum zur Erlangung eines vernünftigen allgemeinen Straßenzustandes ins Auge gefasst werden müsse.

 

Sodann wird vom Straßen- und Wegeausschuss den Bericht