Dipl.-Ing. Schöpe trägt anhand einer Power Point Präsentation (Anlage 3 zu diesem Protokoll) die Ergebnisse der in diesem Jahr für rd. 7.000 Bäume bzw. Baumgruppen erhobenen Daten vor und verdeutlicht, die Gemeinde habe aufgrund einer Onlineversion künftig die Möglichkeit, einschlägige Maßnahmen selbst im Kataster darzustellen und so u. a. jederzeit belegen zu können, dass sie ihrer Sicherungspflicht nachkomme.

 

In der anschließenden Diskussion führt Dipl.-Ing. Schöpe auf Nachfragen aus der Ausschussmitte weiter aus, Bäume ab einem Stammdurchmesser von 20 cm müssten in Bereichen mit hohen Sicherheitsanforderungen jährlich geprüft werden, in weniger sensiblen Bereichen seien Intervalle von zwei bis drei Jahren ausreichend. Bedingt durch die extreme Trockenheit im vergangenen Sommer sollten jedoch alle Bäume in unterschiedlichen Intervallen noch einmal auf Trockenschäden untersucht werden. Die Bäume, die aufgrund der Datenerhebung zu fällen seien, müssten nicht zwangsläufig alle ersetzt werden, weil ein gewisser Teil Bestandteil von Baumgruppen sei, die ohne Ersatzanpflanzungen an gleicher Stelle bessere Möglichkeiten für gesundes Wachstum hätten. Sofern Baumgruppen erfasst worden seien, sei zwar jeder Baum betrachtet, aber jeweils nur ein Baum mit einer Plakette versehen worden. Insgesamt seien rd. 3.500 Plaketten angebracht worden. Die Empfehlung, Efeu aus Bäumen zu entfernen, diene tatsächlich einerseits nur der besseren Sichtprüfung der Bäume und andererseits der Minimierung des Windwiderstandes insbesondere bei Stürmen. Eine gesundheitliche Beeinträchtigung und damit Schädigung der Bäume sei durch Efeu nicht zu erwarten.

 

RH Bekaan betont die Wichtigkeit der gewonnenen Erkenntnisse insbesondere für die nun mögliche Minimierung von Sturmschäden durch rechtzeitiges Entfernen geschädigter Bäume.

 

RH Krallmann schlägt vor, das Baumkataster auch auf prägnante private Bäume auszudehnen, um so Fällungen gesunder Bäume zu minimieren. Hierzu führt FBL Torkel aus, dazu gäbe es Festsetzungsmöglichkeiten in künftigen Bebauungsplänen. Für bereits bestehende Wohngebiete sei eine nachträgliche Festschreibung von Bäumen problematisch.

 

Sodann wird vom Straßen- und Wegeausschuss der