Beschlussvorschlag:

  1. Die Beleuchtung im Bereich der Straßen „Wildenlohsdamm“ und „Wildenlohslinie“ wird durch die Ergänzung einer weiteren Straßenlaterne erweitert.
  2. Bei der Stadt Oldenburg wird der Rückschnitt der Bäume und Sträucher vor den Verkehrszeichen angestrebt.
  3. Die Querungszahlen und die Verkehrsstärke sind weiter zu beobachten (weitere Verkehrszählungen werden durchgeführt).
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, für das gesamte Gemeindegebiet eine Erhebung aller kritischen Kreuzungs- und Querungsbereiche durchzuführen, um eine Gleichbehandlung einschlägiger Gefahrenpunkte herbeiführen zu können.
  5. Die Verwaltung wird beauftragt, den Landkreis Ammerland aufzufordern, Geschwindigkeitsübertretungen in diesem Bereich engmaschiger zu überprüfen.

 


Vfw Behrens erläutert die Beschlussvorlage. Bzgl. der Prüfung zur Errichtung eines Zebrastreifens führt sie aus, ein solcher sei nur als innerörtliche Querungshilfe zulässig. In einem Ortseingangs- bzw. Ortsausgangsbereich stehe zu befürchten, dass durch die Vermittlung eines subjektiven Sicherheitsgefühls der querenden Personen durch einen Zebrastreifen in Verbindung mit einer erhöhten Geschwindigkeit der Fahrzeuge bei Einfahrt in eine bzw. Ausfahrt aus einer geschlossene/n Ortschaft das Gefahrenpotenzial eher steige als abnehme.

 

In der anschließenden ausführlichen Diskussion wird fraktionsübergreifend Zustimmung zur vorgeschlagenen Beschlussfassung signalisiert und insbesondere Wert darauf gelegt, die Entwicklung der Querungszahlen und Verkehrsstärke engmaschig zu verfolgen. Zudem solle vor weiterführenden Maßnahmen in diesem Bereich für das gesamte Gemeindegebiet eine Erhebung aller kritischen Kreuzungs- und Querungsbereiche durchgeführt werden, um so eine Prioritätenliste zu erhalten, die sicherstelle, dass jeweils dort gehandelt werde, wo das Gefährdungspotential für schwächere Verkehrsteilnehmer am größten sei. Diesbezüglich beantragt die SPD-Fraktion eine Ergänzung des vorliegenden Beschlussvorschlages um einen zusätzlichen Punkt 4. Zur Frage, ob sich die beiden angrenzenden Kommunen ggfs. an den Kosten für die zusätzliche Beleuchtung beteiligten, wird verwaltungsseits ausgeführt, dies könne mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden, da nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung Kostenträger immer der Straßenbaulastträger sei, hier somit die Gemeinde Edewecht.

 

In der weiteren Diskussion wird vorgeschlagen, im Zuge der Dorfentwicklung Ost Möglichkeiten zur besseren Wahrnehmung des Ortseinganges und damit zur besseren Verlangsamung des Durchgangsverkehrs zu prüfen

 

RH Heiderich-Willmer drängt darauf, das bereits 1999 verabschiedete Verkehrskonzept nicht nur umzusetzen, sondern auf die aktuelle Situation fortzuschreiben und beantragt zudem, als weiteren Punkt 5 den Arbeitsauftrag an die Verwaltung, den Landkreis Ammerland aufzufordern, Geschwindigkeitsübertretungen engmaschiger zu überprüfen, in den Beschlussvorschlag aufzunehmen.

 

Letztlich wird dem seitens der SPD-Fraktion gestellten Antrag zur Aufnahme des o. g. 4. Punktes zum Beschlussvorschlag bei zwei Enthaltungen einstimmig zugestimmt. Dem von RH Heiderich-Willmer beantragte 5. Punkt zum Beschlussvorschlag wird sodann einstimmig zugestimmt.

 

Sodann unterbreitet der Straßen- und Wegeausschuss dem Verwaltungsausschuss folgenden geänderten