Beschlussvorschlag:

Die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln wird auf den von der Gemeinde Edewecht zur landwirtschaftlichen Nutzung verpachteten Flächen ausgeschlossen. Die Pachtvereinbarungen werden entsprechend angepasst.

 

Wenn es im Sinne der landwirtschaftlichen Nutzung zur Erhaltung des Zustandes der Flächen dringend erforderlich sein sollte (Vorbereitung einer Neuansaat aufgrund des Befalls der Fläche mit Ampfer, Quecke, Löwenzahn o.ä nach mindestens 5 Jahren Nutzungsdauer) kann auf Antrag des Pächters im Einzelfall die Verwendung eines nicht glyphosathaltigen Pflanzenschutzmittels zugelassen werden.

 

 

 

 


Nach Ausführung der Beschlussvorlage durch SGL Knorr stellt RH Krallmann zwei Nachfragen, wie die Landwirte auf das Bestreben reagiert haben und wie die Landwirte ihr Handeln nachweisen müssen. Hierzu führt FBL Torkel aus, dass die Resonanz durchaus positiv ausgefallen ist. Bei der Nutzung als Ackerland würden die hiesigen Bodenverhältnisse ohnehin Arbeiten wie das Pflügen nötig machen, sodass dann der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ohnehin nicht mehr nötig sei.

Weiter führt FBL Torkel aus, dass für Grünland grundsätzlich Umbruchverbot bestehe. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln sei aus landwirtschaftlicher Sicht deshalb nur im Falle einer Neuansaat aufgrund zu starker Verunkrautung der Fläche denkbar. Dann wäre der Einsatz entsprechender, nicht glyphosathaltiger Mittel in Abstimmung mit der Landwirtschaftskammer im Ausnahmefall auf Antrag des Landwirtes zu prüfen. Zudem berichtet er, dass viele Flächen ohnehin in der Bewirtschaftung beschränkt seien, da es sich um Kompensationsflächen für Bebauungsgebiete handelt.

 

Nach weiteren Wortbeiträgen, in denen insgesamt zum Ausdruck gebracht wird, dass mit dem Vorschlag der Verwaltung dem verfolgten Ansatz in geeigneter Weise Rechnung getragen werden kann, unterbreitet der Ausschuss für Landwirtschaft und Umweltschutz dem VA folgenden

 


Hier sind keine Eintragungen erforderlich!