Beschlussvorschlag:

  1. Den Entwürfen der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 sowie des Bebauungsplanes Nr. 195 „westlicher Ortseingang Friedrichsfehn“ wird zugestimmt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen mit den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Auslegung ist mit der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu den Planentwürfen und Begründungen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu verbinden.

 


Nach einer kurzen Einleitung SGL Knorrs in die Thematik, in der er insbesondere auf den Abstimmungsbedarf der Planung mit der TenneT bzgl. der Trassenplanung für die künftige 380 kV-Leitung hinweist, erläutert Frau Dipl.-Ing. Abel vom Planungsbüro NWP anhand einer PowerPointPräsentation (Anlage 2 zu diesem Protokoll) die aus den Stellungnahmen erarbeiteten Abwägungsergebnisse und weist insbesondere auf die Absprachen mit TenneT bezüglich der Überbaubarkeit bestimmter Flächen neben der geplanten Kabeltrasse hin. Diese einvernehmlichen Absprachen stellten für das betroffene Firmengelände keine wesentlichen Einschränkungen in der Nutzbarkeit des Areals dar. Die Kompensation bzw. der Ersatz einiger als Waldflächen eingestufter Bereiche des überplanten Gebietes werde noch geprüft. Ggfs. könne eine Ersatzaufforstung nördlich des beplanten Areals, in dem auch ein Teil der evtl. Kabeltrasse verlaufen könnte, vorgesehen und mit einem Regenrückhaltebecken vereinbart werden, welches für die Gewährleistung eines schadlosen Abflusses der Oberflächenwasser erforderlich wird. Zu bedenken sei dabei, dass in der Nähe der Kabeltrasse nur flachwurzelnde Gewächse erlaubt seien. Alle weiteren Stellungnahmen hätten nicht zu erwähnenswerten Anpassungen der Planung geführt. Hierzu verweist sie auch auf die mit der Einladung versandten konkreten Abwägungsvorschläge.

 

RH Bekaan bittet, Ersatzanpflanzungen für die zu beseitigenden Straßenbäume in die weitere Planung verbindlich aufzunehmen. Weiterhin bittet er um Erläuterungen zu den Punkten „Lagerung unbelasteten Bodens“ und „Sektoren“.

 

Hierzu führt Dipl.-Ing. Abel aus, die Lagerung von Stoffen müsse jeweils in einzelnen Baugenehmigungsverfahren geprüft werden, mit der Bauleitplanung werde zunächst nur die planungsrechtliche Grundlage für genehmigungspflichtie Vorhaben vorbereitet. Die Sektoren stellten Bereiche dar, in denen bei Bedarf die festgesetzten Lärmemissionen um ein bis vier Dezibel überschritten werden dürfen, solange keine schutzwürdigen Interessen dagegen sprächen. SGL Knorr ergänzt, eine analoge Regelung gebe es bereits beim Gewerbegebiet am neuen Kreisel in Edewecht. Es werde hiermit letztlich in lärmtechnischer Hinsicht eine Feinsteuerung der Emissionskontingente vorgenommen, um einerseits die Nutzbarkeit in gewerblicher Hinsicht zu optimieren und andererseits den konkreten Schutzansprüchen des Umfeldes gerecht zu werden.

 

Auf RH Bekaans weitere Nachfrage erläutert Dipl.-Ing. Abel, die Gestaltung der nördlich belegenen Ausgleichsfläche könne unter grünordnerisch wertigen und auch ökologischen Aspekten geprüft werden.

 

RH Brunßen unterstreicht die Wichtigkeit des Ersatzes der zu fällenden Straßenbäume und bittet um Vorlage konkreter Vorschläge zu Ersatzanpflanzungen. Auf seine weitere Nachfrage nach der Befahrbahrkeit der vom Fuhrkenschen Grenzweg abgehenden Stichstraße mit Wendehammer für Müllfahrzeuge erläutert Dipl.-Ing Abel, für die späteren Anwohner müsse ein Stellplatz für Mülltonnen am Fuhrkenschen Grenzweg errichtet werden. Der Wendehammer könne nicht mit einem für Müllfahrzeuge nötigen Durchmesser von 22 m angelegt werden, weil sonst das Verhältnis von öffentlichen zu privaten Flächen ins Ungleichgewicht gerate.

 

Auf Grundmandatar Apitzschs Nachfrage führt Dipl.-Ing. Abel aus, alle Käufer der an die Ausgleichsfläche angrenzenden Grundstücke müssten sich vertraglich verpflichten, die Bäume auf Dauer zu akzeptieren und für evtl. durch die Bäume verursachte Schäden nicht die Gemeinde in Regress zu nehmen. Dies werde durch die in der Abwägung genannten Grunddienstbarkeiten gesichert.

 

Sodann unterbreitet der Bauausschuss dem Verwaltungsausschuss folgenden

 


Hier sind keine Eintragungen erforderlich!