Beschlussvorschlag:

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes (Stufe 3) wird zur Kenntnis genommen und beschlossen.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Lärmaktionsplan entsprechend auszufertigen und dem Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz vorzulegen.

 


Vfw Behrens erläutert die Beschlussvorlage und berichtet aus der Stellungnahme der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStVB), das NLStVB sei bestrebt, bauliche und verkehrliche Maßnahmen im Sinne der Sicherheit und Leichtigkeit u. a. im Rahmen der wirtschaftlichen und personellen Leistungsfähigkeit des Verkehrs umzusetzen. Die Lärmsanierung an Bundesfernstraßen werde als freiwillige Leistung des Bundes in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln betrieben. Eine Änderung der Lärmaktionsplanung habe sich aus den Stellungnahmen nicht ergeben, so dass der Plan fristgerecht bis zum 15.11.2018 eingereicht werden könne.

 

Auf RH Heiderich-Willmers Vorschlag, den Lärm kurzfristig durch Geschwindigkeitsreduzierungen zu mindern, erläutert SGL Knorr, aus der oben zitierten Stellungnahme werde hinreichend deutlich, dass der Schwerpunkt der NLStVB auf der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs liege und demzufolge Geschwindigkeitsbegrenzungen nur schwer durchsetzbar seien. Hier werde deutlich sichtbar, dass die rechtliche Verpflichtung für Kommunen, einen Lärmaktionsplan aufzustellen nicht zwangsläufig auch Handlungsmöglichkeiten zur Minderung des Lärms beinhalte, da hierfür andere Stellen zuständig seien, auf deren Handeln Kommunen nur sehr begrenzt Einfluss hätten. Aufgrund der vergleichsweise z. B. zur A28 geringen Lärmbelastung selbst an der B401 bestehe auch wenig Hoffnung, dass der Bund hier zeitnah tätig werde. Außer der Weiterverfolgung streckenweiser Geschwindigkeitsreduzierungen bleibe der Gemeinde Edewecht derzeit kein weiteres Instrument zur Abhilfe der durch den zwingend aufzustellenden Lärmaktionsplan erst ins Bewusstsein gerückten Probleme.

 

BMin Lausch ergänzt hierzu, der Präsident des Niedersächsichen Städte- und Gemeindebundes habe den Auftrag erhalten, mit den zuständigen Stellen zu vereinbaren, dass Lärmaktionspläne nicht mehr von Kommunen zu erstellen seien, da dies ein Verlagern von Arbeit und Kosten auf Behörden darstelle, die sodann vom Wohlwollen übergeordneter Stellen bzgl. der Abstellung erkannter Probleme abhängig seien.

 

RH Heiderich-Willmer bittet, diese Sichtweise mit Abgabe des Plans deutlich zu machen.

 

In diesem Zusammenhang bittet Grundmandatar Apitzsch um Erläuterung, ob es in der weiter zurückliegenden Vergangenheit Planungen für eine direkte Verkehrsverbindung vom Scharreler Damm zum Industriegebiet gegeben habe. Hierzu erläutert FBL Torkel, in den 90er Jahren sei diese Idee im damaligen Dorferneuerungsverfahren aufgeworfen worden. Beraten oder gar entschieden worden sei hierüber jedoch nie.

 

Sodann unterbreitet der Bauausschuss dem Verwaltungsausschuss folgenden

 


Hier sind keine Eintragungen erforderlich!