Beschlussvorschlag:

  1. Zu den während der öffentlichen Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 108 in der Zeit vom 31.08.2018 bis 02.10.2018 eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der in der Sitzung des Bauausschusses am 23. Oktober 2018 erarbeiteten Abwägungsvorschläge entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.
  2. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 108, der aufgrund des BauGB in der zurzeit geltenden Fassung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt wurde, wird als Satzung mit Begründung beschlossen. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 108 ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt zu machen.

 


Vfw Behrens erläutert die Beschlussvorlage und merkt an, aus den eingegangenen Stellungnahmen ergeben sich keine nennenswerten Änderungen in der Planung. Die redaktionellen Hinweise werden übernommen.

 

Zu RH Brunßens Nachfrage führt SGL Knorr aus, lt. Stellungnahme des Landkreises sei mit der Einrichtung eines Stellplatzes für Mülltonnen am Verbindungsweg den Anforderungen für die Abfallbeseitigung Genüge getan. Dieser werde in der Planzeichnung noch flächenmäßig verortet.

 

Sodann unterbreitet der Bauausschuss dem Rat über den Verwaltungsausschuss folgenden

 


Hier sind keine Eintragungen erforderlich!