RH Brunßen bittet um Prüfung, ob auf dem Dach des künftigen VfL-Heimes am Göhlenweg eine Photovoltaikanlage installiert und in die Bürgergenossenschaft eingegliedert werden kann.

 

Auf FBL Torkels Einlass, dies läge in der Zuständigkeit des VfL und der Bürgerenergiegenossenschaft, entgegnet er, die Bürgermeisterin als Vorsitzende der Bürgerenergiegenossenschaft möge die nötigen Schritte einleiten.

 

RH Eiskamp stellt in Frage, dass der VfL wirtschaftliche Vorteile aus einer Photovoltaikanlage erzielen dürfe und bittet um verwaltungsseitige Prüfung. FBL Torkel sagt eine Prüfung zu, ob ein solcher Vorgang mit dem geschlossenen Nutzungsvertrag vereinbar wäre.

 


Hier sind keine Eintragungen erforderlich!