RH Eiskamp bemängelt, dass die Baugrundstücke an der Spiekerooger Straße in Friedrichsfehn mit Erdarbeiten verkauft wurden, nun aber die Käufer nach den vertraglichen Regelungen für den Nachweis der ordnungsgemäßen Verdichtung die Verantwortung tragen. Seiner Meinung nach sei dies nicht korrekt und müsse künftig anders geregelt werden.

 

FBL Torkel weist die Befürchtungen zurück, weil die Gemeinde Edewecht als Verkäuferin sehr wohl die ihr zustehenden Gewährleistungsrechte aus dem Füllsandeinbau ggf. im Sinne der Grundstückskäufer nutzen werde. Allerdings könne die Gemeinde nicht dafür geradestehen, dass unter dem gewachsenen Boden in weiterer Tiefe nicht doch noch eine sogenannte Moorlinse vorhanden sei. Dies könne nur im Einzelfall geprüft werden, was aber in der Praxis in der Regel gar nicht notwendig sei.

 

(Anmerkung der Verwaltung:

 

Alle Grundstücksinteressenten erhalten bereits ca. 4 Wochen vor der eigentlichen Frist zur Interessensbekundung den Entwurf eines möglicherweise abzuschließenden Grundstückskaufvertrages in der abzuschließenden Fassung. Damit besteht für jedermann die Möglichkeit, Fachleute zur Prüfung eventueller Fragen in juristischer und technischer Hinsicht hinzuziehen. Bislang habe es noch keinen Fall gegeben, in dem die Käufer gegenüber der Verwaltung diese Regelungen kritisiert haben.

 

Darüber hinaus ist selbst eine engmaschige Beprobung tieferer Bodenschichten nicht geeignet, Zweifel an der Tragfähigkeit auszuschließen, da es zwischen den Probestellen nicht untersuchte Bereiche gibt, die später eventuell bebaut werden könnten. Die Verwaltung hält eine andere Vorgehensweise nicht für angemessen und rechtlich vertretbar. Insofern ist für die Käufer eine klare Regelung, nach der sie in eigener Verantwortung über die Veranlassung von Bodenproben entscheiden, zielführender.)

 


Hier sind keine Eintragungen erforderlich!