Sitzung: 14.08.2018 Bauausschuss
RH Eiskamp bemängelt, dass die Baugrundstücke an der Spiekerooger Straße in Friedrichsfehn mit Erdarbeiten verkauft wurden, nun aber die Käufer nach den vertraglichen Regelungen für den Nachweis der ordnungsgemäßen Verdichtung die Verantwortung tragen. Seiner Meinung nach sei dies nicht korrekt und müsse künftig anders geregelt werden.
FBL Torkel weist die
Befürchtungen zurück, weil die Gemeinde Edewecht als Verkäuferin sehr wohl die
ihr zustehenden Gewährleistungsrechte aus dem Füllsandeinbau ggf. im Sinne der
Grundstückskäufer nutzen werde. Allerdings könne die Gemeinde nicht dafür
geradestehen, dass unter dem gewachsenen Boden in weiterer Tiefe nicht doch
noch eine sogenannte Moorlinse vorhanden sei. Dies könne nur im Einzelfall
geprüft werden, was aber in der Praxis in der Regel gar nicht notwendig sei.
(Anmerkung der Verwaltung:
Alle Grundstücksinteressenten erhalten bereits ca. 4 Wochen vor der
eigentlichen Frist zur Interessensbekundung den Entwurf eines möglicherweise
abzuschließenden Grundstückskaufvertrages in der abzuschließenden Fassung.
Damit besteht für jedermann die Möglichkeit, Fachleute zur Prüfung eventueller
Fragen in juristischer und technischer Hinsicht hinzuziehen. Bislang habe es
noch keinen Fall gegeben, in dem die Käufer gegenüber der Verwaltung diese
Regelungen kritisiert haben.
Darüber hinaus ist selbst eine engmaschige Beprobung tieferer Bodenschichten nicht geeignet, Zweifel an der Tragfähigkeit auszuschließen, da es zwischen den Probestellen nicht untersuchte Bereiche gibt, die später eventuell bebaut werden könnten. Die Verwaltung hält eine andere Vorgehensweise nicht für angemessen und rechtlich vertretbar. Insofern ist für die Käufer eine klare Regelung, nach der sie in eigener Verantwortung über die Veranlassung von Bodenproben entscheiden, zielführender.)
Hier sind keine Eintragungen erforderlich!