Auf eine weitere Nachfrage der Einwohnerin wird verwaltungsseits zugesichert, zu klären, ob der Landkreis oder die Gemeinde Edewecht für die Einhaltung der Lärmschutzrichtlinien zuständig sei. Für künftige derartige Veranstaltungen werde auf die Einhaltung der Lärmwerte hingewiesen.

 


Hier sind keine Eintragungen erforderlich!