Beschlussvorschlag:

Für die Oberschulen in der Gemeinde Edewecht wird der gemeinsame Schulbezirk des Gemeindegebietes Edewecht festgelegt. Die erste Änderungssatzung über die Festlegung von Schulbezirken in der Gemeinde Edewecht gem. vorgelegter Fassung wird beschlossen.


GOAR Knetemann trägt den Sachverhalt anhand der Beschlussvorlage vor.

 

Des Weiteren erläutert sie eine Übersicht über die Empfehlungen der Klassenkonferenzen der vier Edewechter Grundschulen zum Besuch der weiterführenden Schulen sowie die beabsichtigten Anmeldungen der Eltern an den weiterführenden Schulen. Diese Übersicht wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

GOAR Knetemann verdeutlicht, dass die Wünsche der Eltern auf Beschulung ihrer Kinder an der OBS Friedrichsfehn nicht alle erfüllt werden können, da aufgrund der Größe der Schule eine Zweizügigkeit ohne weitere bauliche Maßnahmen nicht überschritten werden kann. Nach dem Klassenbildungserlass können bei einer festgelegten Zweizügigkeit maximal 56 Schülerinnen und Schüler an der GOBS Friedrichsfehn unterrichtet werden.

 

RF Greulich erkundigt sich nach dem genauen Auswahlverfahren für den Fall, dass  an einer Schule mehr Anmeldungen eingehen, als Plätze vorhanden sind.

 

GOAR Knetemann teilt mit, dass das Auswahlverfahren von der jeweiligen Schulleitung bestimmt wird und der Schulträger hierzu keine Festlegungen treffen kann. Nach den gemeinsamen Vorstellungen des Schulträgers und der Schulleitung der GOBS Friedrichsfehn sollte nach den vorgestellten Kriterien verfahren werden. Hinsichtlich der Ausgewogenheit der Besetzung mit leistungsstärkeren und leistungsschwächeren Schüler/innen würden zwei „Töpfe“ gebildet werden, aus denen die Platzvergaben im Verhältnis erfolgen.

 

RH Fittje gibt zu bedenken, dass auch die Eltern von insgesamt 10 Schülern der 4. Klasse der Astrid-Lindgren-Schule die Möglichkeit haben, ihre Kinder an einer Oberschule anzumelden. Hier müsse man berücksichtigen, dass pro angemeldetem Förderschüler  jeweils zwei Schulplätze an der jeweiligen weiterführenden Schule gebunden werden. Somit sei damit zu rechnen, dass an der OBS Friedrichsfehn die Anzahl der zu vergebenden Plätze noch weiter sinken könnte.

 

GOAR Knetemann teilt mit, dass die Astrid-Lindgren-Schule nicht nur von Edewechter Schülerinnen und Schülern besucht werde, sondern zu einem großen Teil im L-Bereich auch aus der Gemeinde Bad Zwischenahn. Insoweit relativiere sich die mögliche Anzahl von Anmeldungen von Förderschülern an weiterführenden Schulen in Edewecht. Dennoch müsse die Konsequenz der Doppeltanrechnung dieser Schülerinnen und Schüler bedacht werden.

 

RH Fittje teilt mit, dass er den Satzungsentwurf grundsätzlich begrüße, da die Einrichtung von Einzugsbereichen keine pädagogische Begründung habe, sondern lediglich die Gewähr dafür biete, dass alle Schulen gleichmäßig ausgelastet seien. Allerdings dürfe durch eine Satzung nicht erreicht werden, dass eine Schule die Möglichkeit habe, sich ihre Schüler auszusuchen, da dies eine Benachteiligung für alle anderen Schulen bedeuten würde.

 

GOAR Knetemann erläutert, dass dies hier nicht der Fall sei, da die OBS Friedrichsfehn bei zu vielen Anmeldungen die Plätze per Losverfahren vergebe.

 

Lehrervertreter Kosmis merkt an, dass es zurzeit keine Alternative gebe, da die OBS Friedrichsfehn aufgrund der Raumknappheit lediglich zwei Klassen pro Jahrgang beschulen könne.

 

RF Greulich teilt mit, dass bei der zukünftigen OBS Edewecht die Plätze auch per Losverfahren vergeben werden müssten, wenn dort die Anmeldungen die tatsächlich vorhandenen Plätze übersteigen würden.

AV Taeger betont nochmals, dass an allen Schulen die Schulleitung das Vergabeverfahren der Schulplätze bestimme und es sich bei dem in der Beschlussvorlage beschriebenen Verfahren lediglich um eine Empfehlung der Gemeinde handele. Die Ausschussmitglieder stimmen darin überein, dass in die gemeindlichen Empfehlungen zum Aufnahmeverfahren aufgenommen werden soll, dass das Auswahlverfahren transparent gestaltet werden soll.

 

RH Fittje gibt nochmals zu bedenken, dass die Eltern der vierten Klassen für ihre Kinder innerhalb der Gemeinde das freie Schulwahlrecht haben. So könne es z.B. sein, dass ein Kind der vierten Klasse einer Förderschule am Gymnasium angemeldet werde.

 

Elternvertreter Kosmis räumt ein, dass dies grundsätzlich möglich sei. Allerdings werden an allen Grundschulen die Eltern bezüglich der zukünftigen Schulwahl ihrer Kinder eingehend beraten.