Dipl.-Ing. Groffmann vom Planungsbüro NWP erläutert zunächst die Planungen anhand einer Präsentation (Anlage Nr. 4 zu diesem Protokoll).

 

In der anschließenden Diskussion erläutert sie auf RH Bekaans Nachfrage, statt der Betonmauern seien auch Glaselemente möglich, ihrer Auffassung nach seien Glaselemente jedoch aufgrund der Schrägen, der Anbringung von Handläufen und der nicht vorhandenen Multifunktionalität (bieten keine Sitzflächen, LED-Beleuchtung kann nicht integriert werden) gegenüber den Betonmauern deutlich nachteiliger. BMin Lausch verweist ergänzend auf die höhere Vandalismusanfälligkeit von Glaselementen, verbunden mit höheren Folgekosten bei Schäden. RH von Aschwege betont, Glaselemente machten nur einen guten Eindruck, so lange sie sauber seien. Insofern verursachten sie einen hohen Pflegeaufwand.

 

RH Bekaan regt an, die Pflasterung des Eingangsbereiches nicht mit großen, sondern mit kleineren Platten, idealerweise aus Naturstein, die zudem mit den gleichen Klinkern wie auf dem Marktplatz bebändert werden, zu gestalten, um so einen fließenden Übergang vom Marktplatz zum Rathaus zu schaffen. In diesem Zusammenhang bittet er um Auskunft, wie sich der Unterbau von Natursteinen zu dem von Betonsteinen unterscheidet und um Erarbeitung eines Kostenvergleichs bei großen und kleinen Betonsteinen.

Zu Betonsteinen gibt er zudem zu bedenken, dass diese aufgrund der Einfärbung im Verlaufe der Zeit durchaus farblichen Veränderungen unterlägen, Naturstein seine Farbe jedoch nicht verändere.

Dipl.-Ing. Groffmann erläutert hierzu, auf einigen Skizzen seien die Fugen der Pflasterung zu stark eingezeichnet. Die Pflasterung solle jedoch im Prinzip fugenlos sein und somit einen homogenen Platz ergeben, der durch schlichte Großzügigkeit besteche. Die Unterkonstruktion sei im Übrigen unabhängig vom gewählten Pflasterstein nahezu gleich.

Vorteil der Natursteine sei, dass diese sowohl für die Fläche als auch für die Treppe aus dem gleichen Block gebrochen würden und somit im Farbton identisch seien. Bei Betonsteinen, die gefärbt würden, sei ein einheitlicher Farbton für unterschiedliche Größen mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zu erreichen. Ihrer Preisermittlung läge im Übrigen ein günstiger Betonstein im gewünschten großen Format zu Grunde, kleinere Steine würden im Verhältnis günstiger, jedoch sei auch die Farbgebung ein Kostenfaktor. Hochwertigere Betonsteine lägen preislich in etwa im Bereich von Naturstein. Zudem würden Betonsteine in den geplanten großen Maßen speziell hergestellt. Eine ggfs. notwendige Nachbestellung in absolut gleicher Qualität sei daher ausgeschlossen. Die der Planung zu Grunde gelegten Natursteine, Basalt, Basalit oder Granulit, kämen im Übrigen aus China, Laos oder Vietnam.

 

Aufgrund verschiedener Einlassung des RH Eiskamp bittet BMin Lausch Dipl.-Ing. Groffmann, bis zur nächsten Sitzung des Bauausschusses am 11.09.2018 Preiskalkulationen je qm sowohl für große und kleine Betonsteine als auch für große und kleine Natursteine einschließlich Unterbau vorzulegen.

 

Grundmandatar Apitzsch bittet in diesem Zusammenhang, die Zertifizierung der Natursteine als „fair gehandelt“ und „ohne Kinderarbeit“ nachzuweisen. Dies sagt Dipl.-Ing. Groffmann zu.

 

Zu den Bepflanzungsvorschlägen merken die RH´en Erhardt und Apitzsch an, diese solle sich an dem Konzept zur Straßenbeetbepflanzung im Gemeindegebiet orientieren. Die Rücksichtnahme auf die Planungen des Architekten des Rathausumbaus, das Gebäude durch einen kleinen „Überbau“ im untersten Bereich des Gebäudes schwebend erscheinen zu lassen, sei ihrer Meinung nach gegenüber einer freundlichen und einladenden Bepflanzung nachrangig zu bewerten.

 

Aufgrund der noch fehlenden Bemusterung schlägt RH Bekaan vor, die Entscheidung über diesen Punkt auf die nächste Sitzung des Bauausschusses zu vertagen. RH Brunßen ergänzt diesen Antrag mit der Bitte um einen neuen Vorschlag zur Bepflanzung.

 

Hierzu erläutert Dipl.-Ing. Büsselmann, beim Bau selber gäbe es derzeit weitere Verzögerungen, so dass eine Verschiebung der Entscheidung um rd. vier Wochen keine eklatanten Auswirkungen nach sich zöge.

 

Dem Antrag auf Verschiebung der Entscheidung unter Anpassung der Bepflanzungsvorschläge auf die nächste Sitzung des Bauausschusses am 11.09.2018 wird sodann vom Bauausschuss zugestimmt.

 


Hier sind keine Eintragungen erforderlich!