Sitzung: 17.12.2012 Rat
Auf Anfrage RH Apitzschs
berichtet GOAR Kahlen, das BauGB schreibe eine einmonatige Auslegung der
Planunterlagen vor. Dieser Zeitrahmen beinhalte auch Feiertage. Letztlich
müssten die Bürgerinnen und Bürger heutzutage für die Einsichtnahme nicht mehr
ins Rathaus kommen, weil die Planunterlagen auch auf der Internetseite
abgerufen werden können.