Auf Anfrage RH Apitzschs berichtet GOAR Kahlen, das BauGB schreibe eine einmonatige Auslegung der Planunterlagen vor. Dieser Zeitrahmen beinhalte auch Feiertage. Letztlich müssten die Bürgerinnen und Bürger heutzutage für die Einsichtnahme nicht mehr ins Rathaus kommen, weil die Planunterlagen auch auf der Internetseite abgerufen werden können.