Beschlussvorschlag:

  1. Zu den während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 105 A (einfacher Bebauungsplan) eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der Abwägung entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.
  2. Dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 105 A (einfacher Bebauungsplan), der aufgrund der Vorschriften des BauGB in der zurzeit geltenden Form aufgestellt wurde, wird einschließlich Begründung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB beschlossen und durch Veröffentlichung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland bekanntgemacht

 

 

 


SGL Knorr erläutert zunächst die Beschlussvorlage und führt auf Nachfrage RH Bekaans aus, die Verkehrsführung sei Bestandteil des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 105 und werde im Falle weiterer Bebauung die Belange auch öffentlicher Fahrzeuge, wie bspw. Müllfahrzeuge, u. a. durch die Einrichtung eines Wendehammers berücksichtigen.

 

Sodann unterbreitet der Bauausschuss dem Rat über den VA folgenden

 


Hier sind keine Eintragungen erforderlich!