Nach Erläuterung der Berichtsvorlage durch SGL Knorr bittet RH Brunßen, die Chance, Bauland an der Holtanger Straße zu entwickeln, in der nächsten Sitzung des Bauausschusses zu beraten, um so schnellstmöglich Bauplätze bereitstellen zu können.

 

RH Erhardt befürchtet, die in den Stellungnahmen geforderten Maßnahmen ließen die Erschließung des Baugebiets „Lindendamm“ unwirtschaftlich werden und spricht sich ebenfalls dafür aus, die genannten Möglichkeiten an der Holtanger Straße vorrangig zu prüfen.

 

RH Kaptein bittet, die mutmaßlichen Kosten „im fünfstelligen Bereich“ für die archäologischen Untersuchungen vorab möglichst genau zu ermitteln, da bei zu hohen Kosten sonst zeitnah vom Rücktrittsrecht vom Grunderwerb Gebrauch gemacht werden müsse. Zudem sei bei archäologischen Funden mit erheblichen Zeitverzögerungen zu rechnen.

Hierzu merkt FBL Torkel an, der Kaufvertrag sei abweichend vom Beschluss nicht mit einem dreimonatigen, sondern mit einem sechsmonatigen Rücktrittsrecht geschlossen worden. Dieser Zeitrahmen reiche aus, eine Kosten-/Nutzenabwägung durchzuführen. Die weitere Vorgehensweise sei sodann vom VA zu begleiten und zu entscheiden.

 

Abschließend wird der

 


Hier sind keine Eintragungen erforderlich!