Beschlussvorschlag:

Dem in der Sitzung des Bauausschusses am 14.08.2018 vorgelegten Entwurf des Durchführungsvertrages für die Errichtung von drei Mehrparteienhäusern mit Tiefgarage und Nebengebäuden (drei Module mit insgesamt 27 Wohnungen) wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Vorhabenträger, der von Kottwitz VPA GmbH, Hamburg, einen entsprechenden Vertrag abzuschließen.

 

Die Verwaltung wird weiter beauftragt, auf Grundlage der in der Sitzung des Bauausschusses am 14.08.2018 vorgelegten Planung den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Hauptstraße 123“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB auszuarbeiten und die öffentliche Auslegung des Planentwurfes und der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Mit der öffentlichen Auslegung ist die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu verbinden.

 

 


Nach einer einführenden Erläuterung der Beschlussvorlage durch SGL Knorr bittet RH Krüger, im Durchführungsvertrag klarzustellen, dass die Umsetzung des Vorhabens nur dann möglich ist, wenn die geforderten Gutachten zu Verkehrs-/ Gewerbelärm und zur Regelung der Oberflächenentwässerung zu positiven Ergebnissen kommen.

 

RH Eiskamp bewertet die über das grds. Maß hinaus gewährte Bebaubarkeit des Grundstücks ohne Einforderung eines Infrastrukturbeitrages negativ und regt an, im Ausgleich hierzu auf die Mietpreise derart Einfluss zu nehmen, dass diese der Erreichung des Ziels, mehr bezahlbaren Wohnraum im Gemeindegebiet vorzuhalten, dienten. Anderenfalls befürchtet er, einen Präzedenzfall für weitere auf Profit ausgerichtete Investitionen zu schaffen. Zudem empfindet er den Abstand des obersten Gebäudes zum Kindergarten als zu gering und die 2½-Geschossigkeit als nicht ortsbildprägend. Weiterhin bedauert er, dass der ehemalige KIK-Markt nicht so instand gehalten wurde, dass eine Nachnutzung in Frage gekommen wäre.

Auch RH Brunßen könnte sich im Gegenzug zu den Zugeständnissen der Gemeinde an den Investor eine Einigung über die Höhe der Mietpreise vorstellen. Grundsätzlich begrüßt er jedoch das Vorhaben, da hierdurch der Süden Edewechts deutlich aufgewertet werde. Dieser Teil des Ortes bedürfe dringend weiterer Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung, da anderenfalls ein Abhängen dieses Bereichs von den Entwicklungen des nördlichen Bereichs zu befürchten sei.

 

Hierzu merkt BMin Lausch an, von einem Präzedenzfall könne nicht die Rede sein. Zu ähnlichen Vorhaben sei auch in der Vergangenheit über die Veränderungen von Festsetzungen von Bebauungsplänen diskutiert worden, wenn diese hinsichtlich einer sinnvollen städtebaulichen Weiterentwicklung angezeigt waren. FBL Torkel ergänzt, für eine Einflussnahme auf die  Mietpreishöhe durch die Gemeinde fehle es an rechtlichen Möglichkeiten. Dies sei nur bei einer Eigenvermarktung durch die Gemeinde denkbar.

 

RH Krüger betont, die o. g. Punkte seien seines Erachtens heute nicht mehr diskussionswürdig, weil sich sonst die Gemeinde nach bereits lange anhaltenden und einvernehmlichen Verhandlungen mit dem Investor unglaubwürdig machen würde. Hierin unterstützt ihn RH Kaptein und gibt seiner Freude darüber Ausdruck, dass sich der Ort überhaupt weiter entwickle. Im Übrigen würden sich Mieten in der Regel von selbst regulieren, wenn genügend Wohnraum angeboten werde. Mieten stiegen naturgemäß dann, wenn kein ausreichendes Angebot bestehe.

 

Sodann unterbreitet der Bauausschuss dem VA folgenden

 


Hier sind keine Eintragungen erforderlich!