Beschlussvorschlag:

  1. Für die Gemeinde Edewecht soll basierend auf den Ergebnissen aus der Sitzung des Bauausschusses am 14.08.2018 eine Baugestaltungssatzung erarbeitet werden.
  2. Bei der Erarbeitung sind übergreifende Aspekte (Überprüfung der Bebauungs- und Nutzungsdichte) zu berücksichtigen.
  3. Begonnen wird mit der Ortsdurchfahrt Edewecht einschl. Oldenburger Straße.
  4. Für zukünftige Baugebiete werden die einschlägigen Instrumente des Baugesetzbuches ausgeschöpft.

 

 


Herr Dipl.-Ing. Janssen vom Planungsbüro NWP erläutert anhand einer Präsentation (Anlage Nr. 3 zu diesem Protokoll) Entstehung und Ergebnisse des Gutachtens. Besonders deutlich wird hierbei, dass an der Ortsdurchfahrt Edewecht zwar nur vier Baudenkmäler vorhanden seien, jedoch eine Vielzahl von Gebäuden einen ortsbildprägenden Charakter in ein- bis zweigeschossiger  Klinkerbauweise  aufwiesen. 

 

Aus seiner Sicht könne man aus den vorzufindenden Qualitäten die Anforderungen für eine Gestaltungssatzung ableiten. Für eine Erhaltungssatzung reichten die vorhandenen Gebäudequalitäten dagegen nicht. Sinnvoller Weise sollte der Fokus hierbei zunächst auf Mindestvoraussetzungen wie Dachform, Fassaden, Materialien und Freiflächen gelegt werden. Detailreichere Festsetzungen könnten dann mit zunehmender Erfahrung eingepflegt werden.

 

Für neue Baugebiete wären jeweils bereits bei der Aufstellung der Bebauungspläne Gestaltungsrichtlinien festzusetzen. Von daher seien Neubaugebiete thematisch von der Erarbeitung einer Gestaltungssatzung zu trennen.

 

In der Aussprache entwickelt sich eine umfassende Debatte über den räumlichen Umfang und zeitlichen Ablauf eines Erarbeitungsprozesses. Insbesondere wird betont, dass es idealerweise im Ergebnis Aussagen für das gesamte Gemeindegebiet geben sollte.

 

In diesem Zusammenhang wird von Seiten Dipl.-Ing. Janssens und der Verwaltung dargelegt, dass für die Dörfer über den Prozess der Dorfentwicklung bereits gestalterische Grundaussagen getroffen worden seien bzw. für die Dorfregion Edewecht-Ort ausstünden. Hierauf sollten die Gremien bei der Aufstellung neuer Bebauungspläne konsequent zurückgreifen.

 

Hinsichtlich einer generellen Ausarbeitung einer Gestaltungssatzung für das gesamte Gemeindegebiet sei zu bedenken, dass hierfür ebenfalls eine detaillierte Analyse der Ortsbilder nötig wäre. Von daher sollte man zunächst mit der Ortsdurchfahrt Edewecht beginnen, um hier zeitnah zu Ergebnissen zu kommen. Eventuell für andere Ortsdurchfahrten geeignete Inhalte könnten dann ggfs. entsprechend übertragen werden. Das Planungsbüro NWP könne aufgrund der jetzigen Erkenntnisse zu einer der nächsten Sitzungen weitere Vorschläge für die Ortsdurchfahrt von Edewecht einschl. Oldenburger Straße erarbeiten, die dann diskutiert werden können.

 

Abschließend verliest stv. Vorsitzender Oetje den aus der Diskussion entwickelten Beschlussvorschlag und stellt ihn zur Abstimmung.

 

Sodann unterbreitet der Bauausschuss dem VA folgenden

 


Hier sind keine Eintragungen erforderlich!