Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeinde Edewecht erarbeitet eine Lärmaktionsplanung im Sinne des § 47 d BImSchG.

 

  1. Die Öffentlichkeit soll zum Entwurf der in der Sitzung des Bauausschusses am 14. August 2018 gehört werden. Hierzu wird der Entwurf für die Dauer eines Monats im Rathaus der Gemeinde Edewecht zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Auf die Auslegung wird in der Nordwest-Zeitung, sowie durch Aushang im Rathaus und auf der Homepage der Gemeinde Edewecht eine Woche vor Beginn hingewiesen.

 

  1. Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Stellungnahmen der fachlich berührten Stellen eingeholt.

 

  1. Die Öffentlichkeit erhält die Möglichkeit der Mitwirkung an der Lärmaktionsplanung. Es können Stellungnahmen und Hinweise zur Planung innerhalb der öffentlichen Auslegung bei der Gemeinde Edewecht eingereicht oder zur Niederschrift aufgegeben werden. Die Möglichkeit besteht nach Abschluss der Auslegung weiterhin für die Dauer von zwei Wochen. Auf diese Möglichkeit ist vor Beginn der Auslegung hinzuweisen.

 

 


Dipl.-Ing. Pröpper vom Büro RP Schalltechnik erläutert anhand einer Präsentation (Anlage Nr. 2 zu diesem Protokoll) die rechtlichen Grundlagen, die Vorgehensweise und Ergebnisse der Analyse.

 

Auf RH Brunßens Nachfragen erläutert SGL Knorr, auch die Verwaltung sei überrascht, dass die Hauptstraße ab der Kreuzung Oldenburger Straße in südlicher Richtung nicht einschlägig lärmbelastet sei. Aufgrund der vorliegenden Zahlen sei aber keine andere Interpretation möglich.

 

Auf BMin Lauschs Nachfrage erläutert Dipl.-Ing. Pröpper, aufgrund des vorliegenden Lärmaktionsplanes könne die Gemeinde die Landesregierung zukünftig auf konkret erforderliche Sanierungsmaßnahmen an den Landesstraßen hinweisen.

 

Grundmandatar Apitzsch begrüßt, dass im Entwurf kurzfristige Maßnahmen wie z. B. die Ausweitung des ÖPNV und die Optimierung der Rad- und Fußwege benannt werden.

 

Sodann unterbreitet der Bauausschuss dem VA folgenden

 


Hier sind keine Eintragungen erforderlich!