Sitzung: 14.08.2018 Bauausschuss
Vorlage: 2018/B III/2777
Beschlussvorschlag:
- Die
Gemeinde Edewecht erarbeitet eine Lärmaktionsplanung im Sinne des § 47 d
BImSchG.
- Die
Öffentlichkeit soll zum Entwurf der in der Sitzung des Bauausschusses am
14. August 2018 gehört werden. Hierzu wird der Entwurf für die Dauer eines
Monats im Rathaus der Gemeinde Edewecht zur Einsichtnahme öffentlich
ausgelegt. Auf die Auslegung wird in der Nordwest-Zeitung, sowie durch
Aushang im Rathaus und auf der Homepage der Gemeinde Edewecht eine Woche
vor Beginn hingewiesen.
- Parallel
zur Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Stellungnahmen der fachlich
berührten Stellen eingeholt.
- Die
Öffentlichkeit erhält die Möglichkeit der Mitwirkung an der
Lärmaktionsplanung. Es können Stellungnahmen und Hinweise zur Planung
innerhalb der öffentlichen Auslegung bei der Gemeinde Edewecht eingereicht
oder zur Niederschrift aufgegeben werden. Die Möglichkeit besteht nach
Abschluss der Auslegung weiterhin für die Dauer von zwei Wochen. Auf diese
Möglichkeit ist vor Beginn der Auslegung hinzuweisen.
Dipl.-Ing. Pröpper vom Büro RP Schalltechnik erläutert anhand einer Präsentation (Anlage Nr. 2 zu diesem Protokoll) die rechtlichen Grundlagen, die Vorgehensweise und Ergebnisse der Analyse.
Auf RH Brunßens Nachfragen erläutert SGL Knorr, auch die Verwaltung sei überrascht, dass die Hauptstraße ab der Kreuzung Oldenburger Straße in südlicher Richtung nicht einschlägig lärmbelastet sei. Aufgrund der vorliegenden Zahlen sei aber keine andere Interpretation möglich.
Auf BMin Lauschs Nachfrage erläutert Dipl.-Ing. Pröpper, aufgrund des vorliegenden Lärmaktionsplanes könne die Gemeinde die Landesregierung zukünftig auf konkret erforderliche Sanierungsmaßnahmen an den Landesstraßen hinweisen.
Grundmandatar Apitzsch begrüßt, dass im Entwurf kurzfristige Maßnahmen wie z. B. die Ausweitung des ÖPNV und die Optimierung der Rad- und Fußwege benannt werden.
Sodann unterbreitet der Bauausschuss dem VA folgenden
Hier sind keine Eintragungen erforderlich!