Beschlussvorschlag:

  1. Aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung soll, für den sich aus der Anlage Nr. 9 zum Protokoll über die Sitzung des Bauausschusses am 04.02.2013 ergebenden Bereich der Bebauungsplan Nr. 182 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt werden.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage eines entsprechenden Planentwurfes die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch Auslegung der Planung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB durchzuführen.

GOAR Kahlen trägt den Sachverhalt anhand der Beschlussvorlage vor. Er geht hierbei insbesondere auf die sich im Falle einer Umsetzung der Erweiterungsplanung ergebenden Veränderungen im Bereich der Straße „Am Ortsrand“ ein, wie sie in der Beschlussvorlage erläutert sind. Weiterhin stellt er heraus, dass die geplante Verkaufsflächenerweiterung aus raumordnerischen Gesichtspunkten vom Landkreis Ammerland als zulässig angesehen wird. Unter Heranziehung der Ergebnisse des vom Landkreis Ammerland in Zusammenarbeit mit den Landkreisgemeinden entwickelten Regionalen Einzelhandelskonzepts besteht für das Grundzentrum Friedrichsfehn insgesamt ein Verkaufsflächenpotenzial von 3.300 qm im Sortiment der (Lebensmittel-) Grundversorgung. Mit der Erweiterung werde dieses Potenzial bis auf 240 qm ausgeschöpft (EDEKA nach Erweiterung: 2.260 qm, ALDI: 800 qm). Es sei nun letztlich eine politische Entscheidung, ob durch eine entsprechende Bauleitplanung der Großteil des Entwicklungspotenzials zu Gunsten eines Marktbetreibers gebunden werden solle.

 

In der sich anschließenden Aussprache wird von RH Apitzsch hinterfragt, inwieweit die Verkaufsflächen des ehemaligen Spar-Marktes in der Gesamtbetrachtung der Verkaufsflächen berücksichtigt sind. Von der Verwaltung wird hierzu erläutert, dass die Verkaufsfläche nicht mit berücksichtigt sei. Es sei aber auch nicht zu erwarten, dass am Standort des ehemaligen Spar-Marktes wieder Verkaufsflächen des Lebensmitteleinzelhandels angesiedelt werden. Das Grundstück habe zudem kürzlich den Eigentümer gewechselt. Dieser verfolge für das Grundstück eher eine Wohn- und Geschäftshausbebauung.

 

Auf weitere Nachfrage von RH Apitzsch wird von der Verwaltung noch einmal herausgestellt, dass es auch bei einer Erweiterung des Marktes ausschließlich bei einer Warenanlieferung über die Friedrichsfehner Straße bleibe.

 

Sodann unterbreitet der Bauausschuss dem Verwaltungsausschuss folgenden