Beschluss:

  1. Die von der Verwaltung durchgeführte eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB zur Ergänzung des Planentwurfes um folgende textliche Festsetzung wird genehmigt:

 

„Im festgesetzten Mischgebiet ist je angefangener 400 qm neu versiegelter Grundstücksfläche gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB auf dem jeweiligen Baugrundstück ein standortgerechter hochstämmiger Laubbaum (Artenauswahl: Obstbäume, Eberesche, Winterlinde, Schwarzerle, Sandbirke, Hainbuche, Wildapfel, Vogelkirsche, Stieleiche, etc.) anzupflanzen und dauerhaft zu erhalten. Abgängige Bäume sind nachzupflanzen.“

 

  1. Zu den während der öffentlichen Auslegung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 119 sowie zur eingeschränkten Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der Beschlussvorlage zur Sitzung des Bauausschusses am 08.05.2018 entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.

 

  1. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 119 „Sandkuhle“, der aufgrund der Vorschriften des BauGB in der zur Zeit geltenden Fassung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt wurde, wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der vorgelegten Form als Satzung mit Begründung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan durch Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland in Kraft zu setzen. In der Bekanntmachung ist auf die 16. Berichtigung des Flächennutzungsplanes 2013 hinzuweisen. Auf die Bekanntmachung ist in der Nordwest-Zeitung – Ammerländer Teil – hinzuweisen.

 


Nach kurzer Erläuterung der Beschlussvorlage durch FBL Torkel fasst der Rat folgenden

 


Hier sind keine Eintragungen erforderlich!