RH Apitzsch hinterfragt die Rechtmäßigkeit eines Bauvorhabens in Klein Scharrel im Baugebiet „Sandkuhle“. Dort habe jemand durch den Neubau einer Garagenanlage massiv in die durch Bebauungsplan geschützte Geländestruktur eingegriffen. SGL Knorr bestätigt, dass es sich hier um ein rechtswidriges Bauvorhaben handele, dass stark von den Vorgaben des Bebauungsplanes abweiche und in keiner Weise genehmigungsfähig sei. Aufgrund der Massivität des baurechtlichen Verstoßes und des Eingriffes in die geschützte Geländestruktur seien vom Landkreis entsprechende Maßnahmen, bis hin zu einer Abrissverfügung angekündigt worden.


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