Eine Bürgerin erkundigt sich bezüglich der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes auf dem Grundstück Hauptstraße 123 in Süd Edewecht, in wie weit in dieser Planung eine für die benachbarten Grundstücke schadlose Abführung von Oberflächenwasser geregelt werden kann.

 

BMin Lausch antwortet, dass bei der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und über einen damit verbundenen Vertrag eine detaillierte Steuerung auch von technischen Aspekten, wie beispielsweise die Abführung von Oberflächen- und Grundwasser, möglich ist. Ein Vorhaben muss die im vorhabenbezogenen Bebauungsplan festgesetzten Regelungen erfüllen, damit es genehmigungsfähig ist. Weiteres wird im folgenden Tagesordnungspunkt 6 ausgeführt.


Hier sind keine Eintragungen erforderlich!