Beschlussvorschlag:

Zu den zum Entwurf des Freizeitwegeplanes Friedrichsfehn eingegangenen Hinweisen, Bedenken und Anregungen wird entsprechend den in der Sitzung des Straßen- und Wegeausschusses am 28.01.2013 vorgetragenen Abwägungs- und Entscheidungsvorschlägen entschieden.

 

Hinsichtlich der Abwägung bezüglich der Trassenvarianten A und B wird die Verwaltung beauftragt, unter Berücksichtigung der aktuellen Grundstücksverfügbarkeit einen Abwägungsvorschlag zu erarbeiten.


Die Beschlussvorlage einschließlich der vorgebrachten Einwendungen und die dazu erarbeiteten Abwägungsvorschläge werden von GK Torkel vorgetragen. Hierbei geht er auch auf die bereits in der Sitzung des Rates am 03.07.2012 behandelte Vorlage Nr. 2012/II/097 ein. Er führt weiter aus, dass sich kurzfristig ergeben habe, dass nach Mitteilung des Investors nunmehr die alternative Variante A für den Wanderweg zur Verfügung stehen würde, weil hierzu mittlerweile der notwendige Grunderwerb gelungen sei. Diese Variante A werde nach Auswertung der vorliegenden Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung des Freizeitwegekonzeptes sowohl vom Landkreis Ammerland als auch von den Anliegern des Seegrundstückes bevorzugt. Der Landkreis verweist hierbei darauf, dass der in der Örtlichkeit vorhandene Weg der Variante B zu nah an der Abbruchkante der ehemaligen Sandabbaufläche verlaufe. An dieser Auffassung halte der Landkreis auch fest, obwohl nach dem städtebaulichen Vertrag eine Abzäunung des Weges eingefordert werden könne. Die Variante A hat den Vorteil, dass sie von der Abbruchkante weit entfernt liegt. Diese Wegeführung liegt an einem Graben, wodurch eine Einzäunung nicht erforderlich wird. In Anbetracht dessen, dass die Zustimmung des Eigentümers zur Variante A konkret in Aussicht gestellt wurde, ließe sich das Wegekonzept voraussichtlich zeitnah umsetzen. Insofern spreche sich die Verwaltung für die Variante A aus.

 

In der anschließenden Aussprache sprechen sich die Ratsherren Oetje und Reil für die Ausführung der Variante B aus. Diese Variante habe den Vorteil, dass der See für die Öffentlichkeit zumindest an einer Stelle noch erlebbar bleibt. Ratsfrau Taeger geht auf die Ausführungen zur Abwägung ein und hält die von dem Anwaltsbüro Labbe´ und Partner vorgetragenen Einwände in wesentlichen Teilen für schwer nachvollziehbar und teilweise für abenteuerlich. Die von der Verwaltung erarbeiteten Abwägungsvorschläge seien nachvollziehbar. Sie spreche sich allerdings im Gegensatz zu den Vorrednern für die Variante A aus, die bevorzugt weiter verfolgt werden sollte. Nur wenn diese Variante nicht umsetzbar sei, sollte die Variante B weiter verfolgt werden.

 

In Anbetracht der neu entstandenen Situation zu der jetzt möglichen Umsetzung der Variante A und der damit im Zusammenhang stehenden rechtlichen Bewertung und Absicherung der Wegevarianten spricht sich der Straßen- und Wegeausschuss auf Vorschlag von GK Torkel dafür aus,  dem Rat über den Verwaltungsausschuss heute noch keinen konkreten Beschlussvorschlag über die Trassenführung zu unterbreiten. Die abschließende Entscheidung sollte dann nach weiteren Beratungen in diesen Gremien erfolgen.