RV Hohnholz stellt fest, dass der Rat aufgrund ordnungsgemäßer Einladung beschlussfähig ist.

 

Hiergegen erheben sich keine Einwendungen.

 

Auf Antrag von BM Lausch wird der Tagesordnungspunkt 7.2 „Bebauungsplan Nr. 168 „nordöstlich des Blendermannsweges“ in Friedrichsfehn“ (2012/FB III/197) einstimmig von der Tagesordnung abgesetzt, weil die abschließende Beschlussfassung bereits in der letzten VA-Sitzung erfolgt ist. Des Weiteren wird auf Antrag RH Wolfgang Seegers der TOP 11 „Kommunale Bürgerinformationssatzung“ (2012/FB I/1221) aufgrund weiteren Beratungsbedarfs ebenfalls von der Tagesordnung abgesetzt.

 

Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend.

 

Mit diesen Änderungen wird die Tagesordnung sodann einstimmig festgestellt.