Beschlussvorschlag:

Dem mit der Einladung zur Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses am 04.12.2012 übersandten Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2013 wird zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren abzuwickeln.


Einleitend führt BM Lausch aus, dass der vorgelegte Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2013 umfangreiche Bau- und Sanierungsmaßnahmen enthält. Damit den zahlreichen Aufgaben im Baubereich wirksam entgegengetreten werden kann, enthält der Haushaltsplan ein großes Investitionsvolumen, zumal jetzt die Möglichkeit über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bestehe, für energetische Baumaßnahmen nahezu zinsfreie Kredite ähnlich denen aus der ehemaligen Kreisschulbaukasse aufzunehmen.

 

Daran anschließend erläutert GK Torkel anhand einer PowerPoint-Präsentation (Anlage Nr. 1) die wichtigsten Eckpunkte des Haushaltsplanes. Der Haushaltsplanentwurf 2013 zeichnet sich auf der Ertragsseite durch enorme Steuereinnahmen der Gemeinde Edewecht aus. Mit einer veranschlagten Höhe von 6,0 Mio. € ist die Gewerbesteuer - bezogen auf die Ursprungshaushalte - auf Rekordniveau. Ebenso weist der Gemeindeanteil bei der Einkommensteuer mit 6,4 Mio. € einen noch nie da gewesenen Betrag aus. Das die Annahme der Gewerbesteuerhöhe nicht unrealistisch ist, zeigt das derzeitige Anordnungssoll der Gewerbesteuer für das Jahr 2012 von rd. 6,7 Mio. €.

 

Aufgrund der außerordentlich hohen Steuerzuflüsse werden sich die Zuweisungen des Landes aus dem Finanzausgleich deutlich reduzieren. Hier hat die Verwaltung vorsichtig kalkuliert, in dem sie von einem Grundbetrag von 785 € ausgegangen ist. Nach einer neuesten Mitteilung des Landes wird beim Finanzausgleich für das Jahr 2013 mit einem Grundbetrag von rd. 810 € zu rechnen sein.

 

Der hohe Rückgang bei den Erträgen aus öffentlich-rechtlichen Entgelten (Zeile 5 im Ergebnishaushalt) hat seine Ursache in der Ausgliederung des Alten- und Pflegeheimes in die Pflege Service Edewecht – Anstalt öffentlichen Rechts (AöR). Die bislang im Gemeindehaushalt vereinnahmten Pflegeentgelte der Heimbewohner fließen nunmehr der AöR zu.

 

Bei den Zinserträgen (Zeile 8) spielen zum einen die Zinsen aus der Anlage von liquiden Mitteln der Gemeindekasse eine Rolle, zum anderen die Zinsforderungen aus Steuernachzahlungen bei der Gewerbesteuer. Für das Jahr 2014 steht eine besondere Zinserstattung des Landkreises für verspätet ausgezahlte Kreisschulbaukassendarlehen an.

 

Die sonstigen ordentlichen Erträge (Zeile 11) sind durch die Konzessionszahlungen für Strom und Gas geprägt.

 

Die Ausgliederung des Alten- und Pflegeheimes in die AöR macht sich auch bei den Personaufwendungen (Zeile 13) und Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Zeile 15) bemerkbar. Bei letzterem sind Sanierungsmaßnahmen in Gesamthöhe von 77.000 € eingeplant worden. Hierin enthalten sind auch die Sanierungen des künftig zur AöR gehörenden Alten- und Pflegeheims. Diese Sanierungen hängen allerdings mit noch abzuschließenden Maßnahmen zusammen, weshalb eine Einplanung im Gemeindehaushalt aus dieser Verantwortung heraus erfolgen sollte.

 

Bei den Straßensanierungen ist im Jahresbudget von 500.000 € ein Teilbetrag von 150.000 € für kleinere Straßeninstandsetzungen vorgesehen. Weitere 150.000 € stehen für die Fortsetzung des Verschleißdeckenprogramms bereit. Für größere investive Maßnahmen werden im Investitionsprogramm 500.000 € eingeplant. Welche Straßen mit diesen Mitteln ausgebaut werden, ist vom Fachgremium noch zu beraten und zu beschließen.

 

Bei den Zinsaufwendungen (Zeile 17) ist hervorzuheben, dass sich diese Planung nur zur annähernden Hälfte auf Zinsen für Kreditmarktmittel bezieht. Der überwiegende Teil (rd. 15.000 €) ist für eventuell zu zahlende Zinsen auf Steuererstattungen bei der Gewerbesteuer vorgesehen.

 

Die Transferaufwendungen (Zeile 18) sind geprägt von der Kreisumlage, die mit 6,4 Mio. € eingeplant wurde. Bei der Höhe der Kreisumlage zeigt sich ein negativer Effekt der guten Steuereinnahmen der letzten Jahre, da bei der Berechung der Kreisumlage die tatsächlichen Steuereinnahmen der Gemeinde zugrunde gelegt werden.

 

Die außerordentlichen Erträge und Aufwendungen (Zeilen 23 und 24) ergeben sich aus den Abrechnungen der Vorjahre (z. B. Schulkosten Gymnasium und Astrid-Lindgren-Schule), die entsprechend periodengerecht abzugrenzen sind.

 

Der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzhaushalt weist eine Höhe von rd. 1,2 Mio. € auf. Dieser Saldo ist mit der ehemaligen Nettoinvestitionsrate zu vergleichen, mit der der Verwaltungshaushalt den Vermögenshaushalt mitfinanzierte.

 

Hervorzuhebende Einnahmeposition bei den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit  sind die Erlöse aus Grundstücksverkäufen (Zeile 21). Die hier angesetzten 2,2 Mio. € setzen sich aus 1,5 Mio. € Erlösen aus Bauplatzverkäufen für Wohnbauflächen und 0,7 Mio. € aus Verkaufserlösen von Gewerbeflächen zusammen.

 

Vom Gesamtvolumen in Höhe von knapp 7,9 Mio. € sind rd. 7,3 Mio. € für tatsächliche Bauinvestitionen. Die einzelnen hier geplanten Vorhaben können im Investitionsprogramm eingesehen werden. Einer näheren Betrachtung sind dabei jedoch die Maßnahmen bei der Haupt- und Realschule Edewecht, die mit 650.000 € für notwendige Fassaden- und Dacharbeiten veranschlagt wurden, und die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik, die mit 900.000 € einkalkuliert wurden, zu unterziehen.

 

Die Haupt- und Realschule hat aufgrund ihrer Errichtung in den 1970er Jahren erhebliche bauliche Defizite, so dass hier ein dringender Handlungsbedarf besteht. Im Zuge der beabsichtigten Maßnahme soll der aktuelle energetische Standard berücksichtigt werden. Damit wird die Voraussetzung geschaffen, Förderdarlehen der KfW in Anspruch zu nehmen, die mit sehr günstigen Konditionen ausgestattet sind. Diese sind mit den ehemaligen Mitteln aus der Kreisschulbaukasse vergleichbar, auch wenn diese zinslos waren. Jedoch könne man bei den angebotenen Zinskonditionen der KfW mehr von Verwaltungskosten als von Zinskosten sprechen. Eine vollständige Sanierung der Haupt- und Realschule, die angebracht wäre, ist allerdings nicht umsetzbar, da hier der gleichzeitig laufende Schulbetrieb weitergehende Einschränkungen durch die Bautätigkeit nicht zulässt.

 

Die Ausstattung der Straßenbeleuchtung mit LED-Technik ist durch einen entsprechenden Haushaltsvermerk davon abhängig gemacht worden, ob es der Gemeinde gelingt, eine 20%ige Förderung zu erlangen. Auch für diese Maßnahme ist eine Finanzierung über ein Förderdarlehen der KfW vorgesehen. Mit diesem Vorhaben werden die nach etwa dreijähriger Nutzungszeit abgängig werdenden Energiesparlampen ausgetauscht. Es ist ein wartungsfreier Betrieb der LED-Technik bei der Straßenbeleuchtung zu erwarten, so dass hier ein weiteres Einsparpotential eintreten wird. Unterstützt wird diese Annahme durch eine vom Hersteller gegebene Garantie, die bei den vorgesehenen Schaltzeiten ein Zeitraum von etwa 20 Jahren umfasst. Sollte wider Erwarten eine Förderung nicht erreicht werden, wird die Umrüstung der Straßenbeleuchtung in den nächsten Jahren sukzessive erfolgen. Eventuell könnten sich dann durch die verstärkte Nachfrage Preissenkungen ergeben.

 

Die in der Haushaltssatzung vorgesehene Kreditermächtigung in Höhe 1.581.000 € (s. § 2 der Haushaltssatzung) setzt sich zusammen aus einem schon bewilligten Darlehen aus der Kreisschulbaukasse in Höhe von 381.000 € u. a. für die Turnhalle bei der Grundschule Edewecht und 1.200.000 € KfW-Darlehen für die vorgenannten Maßnahmen (HRS Edewecht und LED-Straßenbeleuchtung).

 

Für den verbleibenden Fehlbedarf von rund 2,2 Mio. € stehen aus der guten Liquiditätslage der Gemeindekasse 4,0 Mio. € zur Deckung bereit. Diese Mittel stammen hauptsächlich aus den guten Steuereinnahmen der Gemeinde der letzten Jahre. So gesehen kann die Gemeinde den weit überwiegenden Teil der Investitionstätigkeit im Haushaltsjahr 2013 aus eigenen Mitteln finanzieren.

 

Trotz eines Anstiegs der Schulden durch die Neuaufnahmen von Krediten ist eine stetige Reduzierung des Schuldenstandes der Gemeinde weiterhin angestrebt, da in den Folgejahren eine weitere Aufnahme von Krediten derzeit nicht vorgesehen ist.

 

Nach kurzer Aussprache beschließt der Ausschuss einstimmig, dem Gemeinderat über den Verwaltungsausschuss folgende Beschlussempfehlung zu unterbreiten: