Beschlussvorschlag:

Die Spielgerätesteuersatzung wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.


GK Torkel umreißt kurz die in der neuen Vergnügungssteuersatzung eingearbeiteten Veränderungen und erläutert das neue Steuererhebungsverfahren. Auf Nachfrage aus der Ausschussmitte erklärt er, dass lediglich die Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten steuerlich relevante Auswertungsmöglichkeiten böten, weshalb auch nur solche Geräte der Vergnügungsteuer unterlägen. Darüber hinaus gibt es leider keine Erkenntnisse aus anderen Gemeinden, ob sich durch die beabsichtigte Einführung einer umsatzorientierten Besteuerung der Spielgeräte eine Verringerung dieser und/oder der Geräte mit gewaltverherrlichenden o. ä. Spielen ergeben hat.

 

Nach weiterer kurzer Aussprache beschließt der Ausschuss einstimmig, dem Gemeinderat über den Verwaltungsausschuss folgende Beschlussempfehlung zu unterbreiten: