Beschlussvorschlag:

Aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches in der zurzeit geltenden Fassung soll, abweichend von dem in der Anlage zur Beschlussvorlage dargestellten Geltungsbereich, für den sich aus der Anlage Nr. 5 zum Protokoll über die Sitzung des Bauausschusses am 03.12.2012 ergebenden Bereich (gemeindeeigene Fläche östlich Fuhrkenscher Grenzweg) die 90. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt und der Bebauungsplan Nr. 190 aufgestellt werden.

Die Verwaltung wird mit der Vorbereitung des weiteren Verfahrens beauftragt. Der Planungsauftrag ist an das Planungsbüro NWP, Oldenburg, zu erteilen.


GOI Knorr erläutert den Sachverhalt anhand der Beschlussvorlage.

 

Von Bürgermeisterin Lausch wird ergänzend ausgeführt, dass von dem Geltungsbereich neben gemeindeeigenen Flächen westlich des Fuhrkenschen Grenzweges auch Grundstücke privater Anlieger erfasst werden. Mit allen betroffenen Eigentümern habe die Verwaltung im Vorfeld gesprochen. Es sei von allen Betroffenen Zustimmung zur Planung geäußert worden bzw. es sei keine grundsätzliche Ablehnung signalisiert worden.

 

In der anschließenden kurzen Aussprache wird von RH Lüers ausgeführt, dass man grundsätzlich für eine weitere Ausweisung von Wohnbauflächen in Friedrichsfehn sei. Der jetzt vorgelegte Geltungsbereich sollte aber auf die gemeindeeigenen Flächen beschränkt bleiben. Die westlich des Fuhrkenschen Grenzweges gelegenen Flächen sollten entfallen.

 

Sowohl von RH Apitzsch als auch von RH Bekaan wird daraufhin erklärt, dass man die Einbeziehung einer Bauzeile auf der westlichen Seite des Fuhrkenschen Grenzweges durchaus für sinnvoll halte und dementsprechend den Vorschlag der Verwaltung befürworte.

 

RH Bekaan regt außerdem an, bei der Erschließungsplanung für dieses Baugebiet auch die Anbindung der Bauflächen an die Theodor-Fontane-Straße zu prüfen.

 

Zur Klärung darüber, ob der Aufstellungsbeschluss abweichend vom Verwaltungsvorschlag auf die gemeindeeigenen Flächen beschränkt werden solle, wird daraufhin abgestimmt. Der Ausschuss spricht sich dabei mit 5 Stimmen gegen 4 Stimmen mehrheitlich für eine Verkleinerung des Geltungsbereichs um die westlich des Fuhrkenschen Grenzweges gelegenen Flächen aus.

 

Nachdem aus der Mitte des Ausschusses angeregt wurde, den Fuß- und Radweg entlang des Fuhrkenschen Grenzweges im Zuge der Planung von der Einmündung der Klaus-Groth-Straße bis in Höhe des neuen Baugebietes weiter zu führen, unterbreitet der Bauausschuss unter Zugrundelegung des verkleinerten Geltungsbereiches dem Verwaltungsausschuss schließlich folgenden