Beschlussvorschlag:

  1. Aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung soll für den in der Anlage Nr. 3 zum Protokoll der Sitzung des Bauausschusses am 03.12.2012 gekennzeichneten Bereich der Bebauungsplan Nr. 179 aufgestellt werden, und zwar im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage eines entsprechenden Planentwurfes die Beteiligung  der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch Auslegung der Planung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB durchzuführen.

GOI Knorr führt anhand der Beschlussvorlage in den Sachverhalt ein und leitet daraufhin an die Herren Dipl.-Ing. Diedrich Janssen, NWP, und Björn Hille, Architekturbüro Hille, Ganderkesee, über. Dipl.-Ing. Janssen erläutert daraufhin anhand einer Präsentation, die als Anlage Nr. 1 beigefügt ist, die sich aus der Änderung der Verkehrsführung ergebenden Auswirkungen auf den Einmündungsbereich und leitet hieraus den Änderungsbedarf am bestehenden Bebauungsplan her. Er erläutert weiterhin, dass es sich anbietet im Zuge dieser Änderung den Bebauungsplan auch hinsichtlich weiterer Festsetzungen (insbesondere der Baugrenzen und Traufhöhe) anzupassen, da der neue Eigentümer des Eckgrundstücks mit einer konkreten Objektplanung an die Gemeinde Edewecht herangetreten sei. Durch Herrn Hille wird daraufhin die geplante Bebauung des Grundstücks anhand der Grundrisse und Ansichten vorgestellt. Diese Präsentation ist als Anlage Nr. 2 beigefügt.

 

In der sich anschließenden Aussprache ergreift zunächst RH Apitzsch das Wort. Er kritisiert zunächst grundsätzlich, dass für das Baudenkmal Kornbrennerei von der unteren Denkmalbehörde eine Abrissgenehmigung erteilt worden ist. Die Kornbrennerei könne nun zwar abgerissen werden, dies müsse aber nicht zwingend geschehen. Aus seiner Sicht müsse immer noch die Erhaltung des Gebäudeensembles Ziel sein. Schließlich sei dieses Ziel auch im Siegerentwurf für die Markplatzumgestaltung formuliert gewesen, der ursprünglich die Umgestaltung des Marktplatzes mit einer Wiederbelebung des Kornbrennereigeländes habe verbinden wollen. Dadurch, dass die Gremien diesen Entwurf zur Grundlage für die Marktplatzumgestaltung gemacht haben, sei auch anerkannt worden, dass die Erhaltung der Kornbrennerei zu den Sanierungszielen der Gemeinde gehöre. Es sei den Gremien zwar in einem Gutachten nachvollziehbar dargelegt worden, dass eine Sanierung der Kornbrennerei mit immensen Kosten verbunden wäre. Diese Tatsache habe man aber lediglich zur Kenntnis genommen. Es habe keinen formellen Beschluss darüber gegeben, dass aufgrund der Kosten endgültig von einem Engagement für die Kornbrennerei abgesehen werden sollte. Spätestens mit bekanntwerden des Eigentümerwechsels hätte es aber eine erneute Beschäftigung mit dem Thema durch den Rat geben müssen, da nach seiner Auffassung in dieser Situation die Gemeinde Edewecht von ihrem Vorkaufsrecht hätte Gebrauch machen können. Durch die Ausübung des Vorkaufsrechts hätte die Gemeinde das Grundstück zum Verkehrswert erwerben können. Dann wäre man jetzt in der Lage, gezielt für das Grundstück planen zu können und Konzepte für eine Erhaltung und Nutzung des Baudenkmals zu entwickeln. Dass dies jetzt nicht geschehen sei, wird von ihm als verpasste Gelegenheit angesehen. Die jetzt vorgestellten Pläne für eine Bebauung könne er nicht befürworten, zumal er aufgrund der bestehenden Leerstände entlang der Hauptstraße die Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses nicht für sinnvoll halte. Er beantragt daher, die Beratung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes zurückzustellen und stattdessen die Angelegenheit zur Beratung, ob für das Grundstück das Vorkaufsrecht ausgeübt werden solle, an den Gemeinderat zu verweisen.

 

Von Bürgermeisterin Lausch wird auf diese Ausführungen erwidert, dass es sicherlich bedauerlich sei, mit dem Abriss der Kornbrennerei ein Baudenkmal zu verlieren. Man habe sich aber sehr wohl über viele Jahre immer wieder bemüht, mit dem damaligen Eigentümer über eine Sanierung und Nachfolgenutzung der alten Kornbrennerei ins Gespräch zu kommen. Über diese Bemühungen habe man auch immer wieder informiert. Nach der im Frühjahr erfolgten gutachterlichen Ermittlung der Kosten einer Sanierung des Objekts seien sich alle Fraktionen darüber einig gewesen, dass angesichts dieser Kosten eine finanzielle Beteiligung der Gemeinde Edewecht an einer Sanierung der Kornbrennerei nicht erfolgen solle. Es sei ganz deutlich signalisiert worden, dass angesichts der begrenzten Fördermittel die Sanierungsschwerpunkte ausschließlich auf den öffentlichen Raum konzentriert werden sollen. Insbesondere wurde die Verwaltung gebeten, falls sich die Gelegenheit ergebe, aus dem Brennereigrundstück eine ausreichend bemessene Fläche zu erwerben, um die Verkehrssituation im Kreuzungsbereich Rathausstraße/Hauptstraße optimieren zu können, so wie es als Sanierungsziel erarbeitet worden sei. Es sei in der Folge nicht signalisiert worden, dass man von dieser Zielrichtung abweichen wolle. Daher habe es keine Veranlassung gegeben, über den Erwerb dieser Grundstücksfläche hinaus den Erwerb des Brennereigrundstücks zu thematisieren bzw. die Ausübung des Vorkaufsrechts zu prüfen.

 

Diese Darstellung wird von den anderen Fraktionen bestätigt. RH Heiderich-Willmer bringt zum Ausdruck, dass es selbstverständlich wünschenswert gewesen wäre, die Kornbrennerei zu erhalten. Aus der Modernisierungsuntersuchung sei aber klar hervorgegangen, dass es angesichts der Hohen Kosten aus gemeindlicher Sicht nicht vertretbar gewesen wäre, sich in dieser Angelegenheit finanziell zu engagieren.

 

RH Lüers stellt noch einmal heraus, dass der Rat über den Verkauf des Grundstücks informiert worden sei und daher nicht behauptet werden könne, dass die Gremien hierüber im Unklaren waren. Aus seiner Sicht sollte die Planung, wie in der Vorlage beschrieben, weiter verfolgt werden.

 

RH Kahle weist darauf hin, dass nur die Wirtschaftsgebäude der Kornbrennerei unter Denkmalschutz stehen, nicht aber das eigentlich ortsbildprägende Eckgebäude. Auch aus seiner Sicht sei die Erhaltung der Kornbrennerei finanziell nicht darstellbar.

 

Daraufhin ruft Vorsitzender Krüger zur Abstimmung über den Antrag von RH Apitzsch auf, die Beratung über die Aufstellung des Bebauungsplanes zurückzustellen. Der Antrag wird mit einer Stimme für die Zurückstellung und acht Gegenstimmen abgelehnt.

 

Sodann unterbreitet der Bauausschuss dem Verwaltungsausschuss folgenden