Beschlussvorschlag:

  1. Der Bebauungsplan Nr. 168 wird nicht geändert. Der verschwenkte Verlauf des Fuß- und Radweges wird beibehalten, ebenfalls wird die Festsetzung der öffentlichen Grünfläche beibehalten.
  2. Als Ersatz für die zu beseitigenden fünf Eichen, werden an gleicher Stelle Ersatzanpflanzungen vorgenommen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Sitzung des Verwaltungsausschusses am 11.12.2012 zu ermitteln, inwieweit sich unter diesen Voraussetzungen in planungsrechtlicher Hinsicht ein Änderungsbedarf an der Planung ergibt.

GOI Knorr erläutert den Sachverhalt anhand der Beschlussvorlage. Hierbei geht er insbesondere darauf ein, dass sich aufgrund der Tatsache, dass die Bäume beseitigt werden müssen die Möglichkeit ergibt, die Baufläche auszuweiten und damit eine effektivere Ausnutzung des Baugebiets zu erzielen. Die Eichen seien im Zuge der Änderung der Planung in die naturschutzfachliche Bilanzierung aufzunehmen und könnten durch Ersatzanpflanzungen an anderer Stelle kompensiert werden. Denkbar sei zum Beispiel eine Ersatzanpflanzung im Bereich des neuen Regenrückhaltebeckens am Roten Steinweg.

 

In der anschließenden Aussprache wird der Vorschlag der Verwaltung auf Änderung der Planung von der Gruppe CDU/GRÜNE abgelehnt. Es wird stattdessen vorgeschlagen, die Planung hinsichtlich der Festsetzung der Wegeführung des Fuß- und Radweges sowie der Grünfläche so zu belassen und für die zu beseitigenden Eichen an gleicher Stelle Ersatzanpflanzungen vornehmen zu lassen.

 

Dieser Auffassung schließt sich RH Apitzsch an.

 

RH Bekaan erklärt, dass er den Vorschlag der Verwaltung nachvollziehen könne. Allerdings hätte er eine Ersatzanpflanzung im unmittelbaren Umfeld des Plangebiets vorgeschlagen. Da sich nun aber eine Mehrheit gegen eine Anpassung des Bebauungsplanes abzeichne, werde er sich dem nicht entgegenstellen.

 

Der Bauausschuss unterbreitet sodann dem Verwaltungsausschuss folgenden