Beschlussvorschlag:

  1. Aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung soll für den sich aus der Anlage Nr. 4 zum Protokoll der Sitzung des Bauausschusses am 03.12.2012 ergebenden Bereich eine 89. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt und der Bebauungsplan Nr. 178 aufgestellt werden.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, unter Beachtung der sich aus dem Protokoll zur Sitzung des Bauausschusses am 03.12.2012 ergebenden inhaltlichen Rahmenbedingen, das weitere Verfahren vorzubereiten. Der Planungsauftrag ist an das Büro Diekmann und Mosebach, Rastede, zu vergeben.

GOI Knorr erläutert den Sachverhalt anhand der Beschlussvorlage und betont hierbei, dass es heute ausschließlich darum gehe, durch einen Aufstellungsbeschluss die grundsätzliche Entscheidung des Verwaltungsausschusses vorzubereiten, ob eine weitere Siedlungsentwicklung nördlich der Lajestraße erfolgen solle. Die konkreten Inhalte eines Bebauungsplanes wären dann Rahmen der Erstellung eines Vorentwurfes von den Gremien zu erarbeiten.

 

In der anschließenden kurzen Aussprache signalisiert RH Lüers für die Gruppe CDU/GRÜNE die Zustimmung zu einem Aufstellungsbeschluss. Dies aber nur unter der Voraussetzung, dass mit der Planung sichergestellt wird, dass die westlich zum Geltungsbereich verlaufende Wallhecke dadurch erhalten wird, indem eine Wegefläche mit einer Breite von 3,0 m entlang der Hecke festgesetzt wird. Desweiteren sollten im Rahmen dieser Planung Gesichtspunkte zum verdichteten und energetischen Bauen berücksichtigt werden.

 

RH Apitzsch führt aus, dass er die Planung ablehnen wird, da aus seiner Sicht nur eine Bauzeile nördlich entlang der Lajestraße entstehen sollte. Die Ausweitung der Siedlungsentwicklung hierüber hinaus nach Norden halte er für falsch.

 

RH Heiderich-Willmer regt an, dass von der Verwaltung ermittelt wird, wo es moderne Beispiele für eine verdichtete Siedlungsbebauung gibt. Diese sollte dann von den Ratsvertretern besichtigt werden, um Anregungen für diese Bauleitplanung zu erhalten.

 

Sodann unterbreitet der Bauausschuss dem Verwaltungsausschuss folgenden Beschlussvorschlag: