RH Oetje teilt mit, dass ein Edewechter Bürger ihn gebeten habe, sich zu erkundigen, ob die Jahreskarten für das Schwimmbad aufgrund der Schließung des Bades wegen der defekten Heizungsanlage entsprechend verlängert werden können.

BMin Lausch und GOAR Knetemann teilen mit, dass eine Verlängerung der Jahreskarten nicht erfolgen könne, da in der Nutzungsordnung geregelt sei, dass das Schwimmbad bei erforderlichen Reparatur- und Sanierungsarbeiten ohne Nennung von Gründen und ohne Erstattungsanspruch der Dauerkarteninhaber geschlossen werden könne. Ferner wird darauf hingewiesen, dass die Jahreskarten stark subventioniert sind und die aus den Kartenverkäufen erzielten Einnahmen nicht annähernderweise kostendeckend seien.