Sitzung: 12.11.2012 Feuerwehrausschuss
Vorlage: 2012/B II/166
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindeverwaltung wird
beauftragt, die Ausschreibung zur Beschaffung eines HLF 20/16 nach DIN 14530
Teil 27 über die KWL, Kommunale Wirtschafts- und Leistungsgesellschaft, mit den
laut Antrag des Gemeindekommandos vom 30.08.2012 aufgeführten
Ausstattungsmerkmalen sowie einem mobilen Stromerzeuger (14 KVA) und
entsprechendem Rüstsatz vorzubereiten. Damit eine Beauftragung der KWL erfolgen
kann, sollte für das Haushaltsjahr 2013 eine entsprechende
Verpflichtungsermächtigung über die notwendigen Finanzmittel von
voraussichtlich 350.000,00 Euro vorgesehen werden. Eine Auslieferung des
Fahrzeuges wird für das Jahr 2014 angestrebt.
GOAR Knetemann führt den
Sachverhalt laut Beschlussvorlage aus. Sie verweist auf das im Jahre 2008
entwickelte Fahrzeugkonzept, welches zum einen dazu dienen sollte, einen
Überblick über die im Gemeindegebiet vorhandenen Fahrzeuge, deren Alter und
deren Standort zu geben, zum anderen sollte es dazu dienen, rechtzeitig
Neubeschaffungen auf den Weg bringen zu können. Eine Übersicht zum Konzept zur
Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen wurde durch GAF Janssen zu Beginn der
Sitzung an alle Ausschussmitglieder und beratenden Mitglieder verteilt.
GOAR Knetemann führt weiter aus,
dass die Vergangenheit leider gezeigt hat, dass immer wieder mit äußeren
Unwegbarkeiten, wie der Kartellsache, gerechnet werden muss. Inzwischen hänge
die Erstbeschaffung für das TLF in Husbäke zwei Jahre hinter der eigentlichen
Planung hinterher und die Erstbeschaffung für den Rüstwagen und das LF in
Edewecht ist auch bereits ein Jahr hinter dem Plan.
Die Ausschreibung und der Auftrag
für das Fahrzeug in Husbäke sind laut GOAR Knetemann inzwischen erfolgt. Jetzt
werde auf die Auslieferung gewartet, diese werde voraussichtlich im Sommer 2013
erfolgen.
GOAR Knetemann verweist auf die
durch das Gemeindekommando erarbeiteten Ausstattungsmerkmale des HLF 20/16, im
Wesentlichen sei der Ausstattungsumfang durch eine DIN festgelegt. Hinsichtlich
des neuen Rüstsatzes und des vorhandenen zu kleinen Rüstsatzes empfiehlt die
Verwaltung die Entscheidung, wohin der kleinere Rüstsatz gegeben werde, auf das
Gemeindekommando zu delegieren.
GOAR Knetemann führt aus, dass verwaltungsseits auch die Ausschreibung über die KWL (Kommunale Wirtschafts- und Leistungsgesellschaft) gewünscht werde. Der Wunsch des Gemeindekommandos, die Beauftragung der KWL bereits in 2012 vorzunehmen, sei vor dem Hintergrund der erfolgten zeitlichen Verschiebung zwar verständlich, jedoch haushaltsrechtlich nicht möglich. Für eine Beauftragung der KWL mit einer Ausschreibung eines Fahrzeuges müssen die notwendigen Finanzmittel zur Verfügung stehen. Dies ist im Haushalt 2012 nicht der Fall. Es wird daher notwendig sein, die notwendigen Finanzmittel von immerhin 350.000 Euro über die Haushalte 2013 und 2014 zur Verfügung zu stellen. Für 2013 wäre eine Verpflichtungsermächtigung vorzusehen. Dies kommt einer Finanzmittelbindung gleich, tatsächliche Gelder werden erst 2014 fließen müssen, da die Bauzeit eines solchen Fahrzeuges nicht unter 9 Monaten liege. Insoweit ist davon auszugehen, dass mit Beauftragung der KWL und Vorbereitung der Ausschreibung und der zu berücksichtigenden Herstellungs- und Lieferzeiten das Jahr 2013 verstreichen wird, bevor erste Mittel fließen müssen. Im Übrigen hat die Oldenburgische Landesbrandkasse für dieses Fahrzeug einen Zuschuss in Höhe von 12.000 Euro in Aussicht gestellt.
Gemeindebrandmeister Hinrich
Bischoff beantwortet einige Verständnisfragen aus der Ausschussmitte.
Der Feuerwehrausschuss macht dem
Verwaltungsausschuss folgenden