Sitzung: 01.10.2012 Rat
Auf Anfrage RF Rakows MdL
berichtet BM Lausch, durch das Urteil des Bundesfinanzhofes, dass
Kindertagesstätten grds. der Körperschaftssteuer unterliegen würden, weil sie
letztlich im Wettbewerb mit privaten Betreuungseinrichtungen stünden, ergäben
sich zunächst keine unmittelbaren Auswirkungen. Kindertagesstätten seien in
aller Regel defizitär geführte Einrichtungen. Der Besteuerung unterliegende
Gewinne fielen somit nicht an. Welche Weiterungen sich möglicherweise noch
daraus ergeben könnten, müsse geprüft werden.