Auf Anfrage RF Rakows MdL berichtet BM Lausch, durch das Urteil des Bundesfinanzhofes, dass Kindertagesstätten grds. der Körperschaftssteuer unterliegen würden, weil sie letztlich im Wettbewerb mit privaten Betreuungseinrichtungen stünden, ergäben sich zunächst keine unmittelbaren Auswirkungen. Kindertagesstätten seien in aller Regel defizitär geführte Einrichtungen. Der Besteuerung unterliegende Gewinne fielen somit nicht an. Welche Weiterungen sich möglicherweise noch daraus ergeben könnten, müsse geprüft werden.