Beschlussvorschlag:

Für notwendige Beschaffungen oder bauliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Einführung der inklusiven Schule wird ab dem Haushaltsjahr 2013 Finanzmittel in Höhe von jährlich bis zu 50.000 Euro zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung wird ermächtigt, Beschaffungen oder bauliche Maßnahmen unter Berücksichtung der Festsetzungen in der Dienstanweisung ohne vorherige Gremienbeteiligung zu veranlassen. Die Verwaltung wird verpflichtet, über die Beschaffungen oder bauliche Maßnahmen, die aus diesem Ansatz finanziert werden sollen, unverzüglich im Verwaltungsausschuss zu berichten.


GOAR Knetemann führt den Sachverhalt laut der Beschlussvorlage aus.

 

BMin Lausch gibt zu bedenken, dass immer mehr Schüler im sozial-emotionalen Bereich Beeinträchtigungen aufweisen würden und man sich auch verstärkt mit diesem Problem befassen müsse.

 

RF Greulich erkundigt sich, bei wie vielen Kindern außerhalb der ALS zurzeit tatsächlich eine inklusive Beschulung notwendig sei.

 

GOAR Knetemann teilt mit, dass es sich hier zurzeit um fünf Schüler handele. Allerdings könne man nicht feststellen, wie viele Schüler zukünftig einen Wechsel von einer Förder- auf eine Regelschule durchführen werden

 

Lehrervertreter Kosmis spricht sich für die Bereitstellung entsprechender Mittel aus, damit bei Bedarf kurzfristig gehandelt werden könne.

 

Des Weiteren unterstütze er die Aussage der Bürgermeisterin, sich vermehrt um Schüler mit sozial-emotionalen Problemen zu kümmern. An der GS Edewecht habe es drei Fälle gegeben, die aufgrund der vorgenannten Problematik zu sehr teuren Förderschulen wechseln mussten. Bei einer Beschulung vor Ort könnten die jetzt zu zahlenden Schulgelder dann intern zur Bewältigung der Probleme eingesetzt werden.